Briner Peter · Ständerat · 2005-11-28
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-28
Wortprotokoll
Eigentlich ist es mir fast peinlich, in einer so feierlichen Stunde mit einem profanen Sachgeschäft daherzukommen. Es scheint fast so, als ob der guten Ordnung halber halt noch so ein Sachgeschäft auf die Traktandenliste gesetzt werden musste. Nachdem ich vermutlich der Letzte bin, der Sie noch vom Apéro trennen kann, werde ich mich bemühen, meine Berichterstattung von einer Stunde auf eine halbe zu reduzieren. (Heiterkeit)
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament, mit Antrag auf Zustimmung, eine Botschaft zu einem Bundesbeschluss über das im April dieses Jahres unterzeichnete Abkommen mit Serbien und Montenegro zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Nach Slowenien, Kroatien und Mazedonien ist Serbien und Montenegro der vierte Nachfolgestaat der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt hat. Der Abschluss eines solchen Abkommens mit Serbien und Montenegro steht im Zusammenhang mit der Verstärkung der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten. Für die Schweiz kommt dieser Verstärkung der Beziehungen allerdings nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine politische Bedeutung zu. Dieses Land gehört bekanntlich der von der Schweiz vertretenen Stimmrechtsgruppe beim Internationalen Währungsfonds an.
Der Handelsverkehr mit diesem Land hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt: 2004 betrugen die schweizerischen Exporte 216 Millionen Franken, die Importe beliefen sich auf 21 Millionen. Bei den ausländischen Direktinvestitionen figurierte die Schweiz 2004 auf dem achten Rang. Das Doppelbesteuerungsabkommen folgt sowohl aus formeller wie auch aus materieller Sicht weitgehend dem von der OECD erarbeiteten Musterabkommen sowie der schweizerischen Vertragspraxis auf diesem Gebiet. Speziell zu erwähnen ist vielleicht, dass im Katalog der serbisch-montenegrinischen Steuer, für die das Abkommen gilt, auch die Steuer auf Einkünften aus internationalen Transporten aufgeführt ist. In Ziffer 3 des Protokolls wird diesbezüglich jedoch klargestellt, dass diese Steuer nicht auf Gewinnen erhoben wird, die ein Unternehmen, dessen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in der Schweiz befindet, aus dem Betrieb von Seeschiffen, Luft- und Strassenfahrzeugen erzielt.
In Artikel 19 wird die Besteuerung der im öffentlichen Dienst Stehenden geregelt. In Ziffer 6 des Protokolls wird klar festgehalten, dass z. B. Löhne, die von Serbien und Montenegro an serbisch-montenegrinische Lehrkräfte in der Schweiz bezahlt werden, nur in dem Land steuerbar sind, aus dem diese Vergütungen stammen, in diesem Falle also in Serbien und Montenegro.
Der Informationsaustausch - Artikel 26 - ist gleich geregelt, wie bereits mit mehreren osteuropäischen Staaten vereinbart. Der Austausch ist auf Informationen beschränkt, die für die Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens erforderlich sind.
Unserer jetzt etablierten Praxis folgend, ist dieses Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum nicht zu unterstellen.
Eine Frage, die in unserer Kommission offen geblieben ist, betrifft den Status von Serbien und Montenegro beziehungsweise das Problem, was mit diesem Abkommen passieren wird, wenn die beiden Landesteile irgendwann einmal getrennte Wege gehen, was denkbar ist. In einem anderen, erweiterten Zusammenhang steht natürlich von der Kommission aus gesehen die generelle Forderung an die Verwaltung, obsolete Verträge aufzuheben. Darum kann es sich dann einmal handeln.
Das Abkommen bietet Personen mit steuerlichen Bezugspunkten zu beiden Ländern und den investierenden Unternehmungen neben der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im Fiskalbereich. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände begrüssen dieses Doppelbesteuerungsabkommen.
Die einstimmige APK beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung.