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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-11-29

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29

Wortprotokoll

Sie wissen, dass das EDA aus zwei grösseren Bereichen besteht: Auf der einen Seite haben wir das "Kern-EDA", auf der anderen die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). Ich werde in meinem Votum auf diese beiden Bereiche getrennt eingehen und werde innerhalb dieser Bereiche vor allem Ausführungen zu Bereichen machen, die im Nationalrat zu Anträgen der Finanzkommission geführt haben. Ich werde nicht im Detail auf diese Anträge eingehen, sondern allgemeine Ausführungen zu diesen Bereichen machen.

Das Budget des "Kern-EDA" - also ohne Deza - beträgt 1,2 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes; dies sind rund 650 Millionen Franken. Rund ein Drittel dieses Betrages wird für laufende Ausgaben verwendet; die Beiträge an internationale Organisationen sowie der Rahmenkredit für friedenserhaltende Massnahmen machen den Grossteil dieses Betrages aus. Zwei Drittel des Budgets des "Kern-EDA" - das sind rund 430 Millionen Franken - entfallen auf Funktionsausgaben, wobei das Vertretungsnetz mit 284 Millionen Franken den grössten Teil beansprucht.

Ich werde nun auf dieses Netz unserer diplomatischen Vertretungen näher eingehen. Wie gesagt beansprucht es mit 284 Millionen Franken den grössten Budgetaufwand im "Kern-EDA". Das Aussennetz wird zwar vom EDA betrieben, aber von der gesamten Eidgenossenschaft beansprucht. Die Wirksamkeit unserer Aussenpolitik hängt zum grossen Teil von seiner Leistungsfähigkeit ab. Die Aufgabenlast der Vertretungen hat sich in den letzten Jahren erhöht und verändert. Einerseits stieg die Zahl internationaler Kontakte an, und andererseits hat die Rolle der Vertretungen an Bedeutung gewonnen.

Das Vertretungsnetz des EDA übt eine ausgesprochene Querschnittfunktion aus. Sämtliche Departemente, kantonale und kommunale Stellen, aber auch Institutionen ausserhalb der Bundesverwaltung beanspruchen seine Leistungen. Einerseits werden dadurch Synergien geschaffen, [PAGE 906] und die Kohärenz der aussenpolitischen Aktivitäten und der Dienstleistungen im Ausland wird dadurch verbessert. Andererseits stellt es die Ressourcensteuerung vor Probleme, die in anderen Bereichen der Bundesverwaltung in dieser Art nicht vorhanden sind.

Während den vergangenen zwölf Jahren - und das ist für Sie, vor allem auch für die Differenzbereinigung, wichtig zu wissen - hat sich das Budget für das Aussennetz nominell nicht erhöht. Das EDA hat die Mehrkosten zu einem grossen Teil aufgefangen, indem kostengünstigeres Lokalpersonal eingestellt wurde. Von den rund 2000 Angestellten in schweizerischen Vertretungen sind über 1100 Lokalangestellte. Die Folge ist jedoch, dass der schweizerische Charakter in den Vertretungen verloren geht. Es gibt schon heute Mitarbeiter, die keine unserer Landessprachen sprechen. Als Konsequenz aus den Sparmassnahmen werden bis im Jahr 2008 sechs Generalkonsulate geschlossen. Zudem wird das Personal in Vertretungen in westlichen Industriestaaten reduziert. Es ist zu wissen, dass das Aussennetz heute über rund 150 Vertretungen an verschiedenen Standorten auf der ganzen Welt verfügt.

Zum zweiten Bereich, zur Deza: Das Budget der Deza für das Jahr 2006 beläuft sich auf 1,305 Milliarden Franken. Das sind rund zwei Drittel des Budgets des gesamten EDA. Über die Entwicklungszusammenarbeitskosten wird immer wieder diskutiert. Es ist einfach zu sagen, wie diese zustande kommen. Der Bundesrat hat festgelegt, dass die Schweiz das Ziel erreichen will, 0,4 Prozent des BIP in die Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit zu stecken. Diese Entwicklungszusammenarbeit findet nicht nur in der Deza statt, sondern auch in anderen Departementen. Für Sie ist es nun von Bedeutung, zu wissen, dass sich in der Deza gegenüber dem Budget des Jahres 2005, welches 1,29 Milliarden Franken betrug, die Höhe der Gesamtzuwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit, für die humanitäre Hilfe und für die Osthilfe auf 1,305 Milliarden Franken erhöht; das macht 1,2 Prozent aus. Diese 1,2 Prozent entsprechen der Teuerung des Jahres 2005; sie entsprechen also dem, was der Bundesrat beschlossen hat.

Es mag für Sie auch noch von Interesse sein, dass aufgrund einer nicht in allen Teilen hundertprozentig verifizierbaren Rechnung der Beitrag der Schweiz - also die Gesamtheit derjenigen Ausgaben für die Entwicklungsländer, die von der OECD anerkannt werden - 0,41 Prozent des BIP beträgt. Die Vorgaben des Bundesrates werden also auch in dieser Hinsicht eingehalten.

Mit diesen allgemeinen Bemerkungen über das EDA beschliesse ich meine Ausführungen. Der von der Finanzkommission gestellte Antrag bezüglich des Gerichtshofes in Den Haag besteht darin, dass sich aufgrund der zwischenzeitlich bekannten Zahlen - im Zeitpunkt der Budgetierung lagen die genauen Zahlen noch nicht vor - eine Kürzung ergeben soll.

Ich beantrage Ihnen, dieser von der Finanzkommission beantragten Kürzung zuzustimmen und generell das Budget des EDA zu genehmigen.