Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-11-30

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-11-30

Wortprotokoll

Zunächst zum Ordnungsantrag: Das ist Ihr Entscheid. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll es ein Ordnungsantrag sein, der die Beratungen [PAGE 947] zur Öffnung der letzten Meile unterbricht, und er soll nicht den Zweck haben, dass heute eine Swisscom-Debatte stattfindet. Wenn das der Fall wäre, müsste ich sagen: Es gibt noch ein kleines formales Argument dafür, dass die Swisscom-Debatte heute nicht stattfinden kann, weil nämlich der Bundesrat das Finanzdepartement damit beauftragt hat, die entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Also wäre der Finanzminister Ihr idealer Diskussionspartner für die ganze Swisscom-Frage. Es könnte sein, dass die Meinung des Bundesrates suboptimal zum Ausdruck gebracht werden könnte, wenn der Vorsteher des UVEK das machte. (Heiterkeit)

Die Frage der Verschiebung ist eine inhaltliche Frage, und Herr Wicki hat mir konkrete Fragen zum Zusammenhang zwischen der letzten Meile und dem Verkauf der Swisscom gestellt, insbesondere hat er sich nach der Infrastruktur und nach der Grundversorgung erkundigt. Zur Infrastruktur möchte ich Folgendes sagen: Als 1998 die PTT aufgetrennt wurden, ist die gesamte Infrastruktur der früheren PTT in die neu geschaffene Aktiengesellschaft Swisscom eingebracht worden. Beim anschliessenden Börsengang der Swisscom hat der Bund mehrere Milliarden Franken aus dem Verkauf des Drittels der Aktien bezogen. Die Infrastruktur, die, wie gesagt wurde, einst die Kunden der Telecom PTT bezahlt haben, gehört seither der Swisscom AG, und diese wiederum ist zu ungefähr 60 Prozent im Besitz des Bundes. Bei einem vollständigen Abstossen des Bundesanteils würden dann weitere Milliarden wieder in die Bundeskasse fliessen, und die Swisscom würde neue Aktionäre erhalten. So viel zur Stellung der Infrastruktur.

Denkbar ist - und ich weiss, dass es solche Ideen gibt, und sie können dereinst diskutiert werden, ich will sie jetzt aber nicht vertiefen -, dass, statt die Mehrheit der Swisscom einfach abzugeben, eine neue Gesellschaft gegründet wird, in die sämtliche Infrastrukturen eingebracht werden. Diese Gesellschaft würde dann dem Staat gehören, und so hätte er die Kontrolle der Infrastrukturen. Das gibt gewisse Schwierigkeiten, vor allem im Funknetzbereich, wo heute ja mehrere Netze, die auch Privaten gehören, schon vorhanden sind. Es war der Wille des damaligen Parlamentes, dass die privaten Konkurrenten selbst ein Netz aufbauen müssen, um auch mit dem Netz gegeneinander konkurrieren zu können. Aber es gibt heute Einsichten, die besagen, dass die sich gegenseitig nur behindern und es besser wäre, nur ein Netz zu haben und dann verschiedene Anbieter auf diesem Netz fahren zu lassen. Aber wie gesagt, das sind Ideen, und ich kann schon gar nicht im Namen des Bundesrates jetzt etwas dazu sagen. So viel zur Infrastruktur.

Die andere Frage ist die Grundversorgung. Bei der Grundversorgung unterscheide ich auch zwischen einem formalen - wie gesagt wurde: technischen - Aspekt und einem politischen Aspekt. Was den formalen Aspekt angeht, ist es so, dass die Grundversorgung im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist und dass sie das unabhängig davon ist, wie die Eigentumsverhältnisse beim Grundversorgungskonzessionär geregelt sind. Die Grundversorgung definieren wir laufend neu. Unser Departement bereitet es vor, und der Bundesrat definiert dann, was in die Grundversorgung gehört. Das sind Fragen wie: Wie viele Telefonkabinen muss es in einer Gemeinde geben? Es sind Fragen wie: Wie ist der Zugang zu den Abonnenten? Das betrifft das Telefonbuch. Es sind Fragen wie: Hat jeder das Recht auf einen Telefonfestnetzanschluss? Oder die Frage: Wie ist es mit dem Breitbandanschluss? Das ändert sich ständig.

Beispielsweise sind wir jetzt an der Vorbereitung der neuen Definition der Grundversorgungskonzession. Das steht zur Diskussion. Braucht es den Faxanschluss noch, oder ist der Faxanschluss bereits überholt durch den Mailverkehr, wo man ja ein Mail ausdrucken kann? Oder es steht zur Diskussion: Braucht es einen Breitbandanschluss in allen Gegenden des Landes? Wir sind jetzt daran, das vorzubereiten. Sobald die Grundversorgung definiert ist, schreibt die Comcom die Grundversorgungskonzession aus. Bis jetzt hat sie die Swisscom. Das kann auch die Swisscom sein, wenn sie andere Mehrheitsverhältnisse hat, es kann aber auch eine andere Gesellschaft sein. Sollte die Gesellschaft - sei es die Swisscom oder eine andere Gesellschaft - aus finanziellen Gründen die Bedingungen der Grundversorgung nicht erfüllen können, weil sie sagt, es sei ihr zu teuer, z. B. Breitbandanschlüsse in sämtlichen Gegenden der Schweiz einzurichten, dann wird sie abgegolten, und zwar durch die Erträge aller Konzessionäre, die auf dem Telekommunikationsmarkt tätig sind. Das hat bis jetzt noch nie spielen müssen, weil die Swisscom das ohne weiteres aufbringen konnte. Aber das ist die gesetzliche Vorgabe.

Im Gegensatz zum Gesetz, das Sie gerade vorher beraten haben, das auf der SRG als einer speziellen Gesellschaft aufbaut, ist das FMG extra gesellschaftsneutral gemacht. Die Swisscom spielt als solche hier keine spezielle Rolle; an sie wird nicht angeknüpft. Das heisst, die Grundversorgung ist, wie das Gesetz es vorsieht, formal garantiert.

Trotzdem muss ich eine politische Bemerkung über die Grundversorgung machen. Ich bringe Ihnen ein Beispiel. Ich habe gesagt: Sollen Breitbandanschlüsse zugunsten der KMU, zugunsten peripherer Gebiete zur Grundversorgung gehören oder nicht? Das diskutieren wir jetzt. In Tat und Wahrheit bestehen beispielsweise im Bergell bereits Breitbandanschlüsse. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass die Swisscom mehrheitlich dem Bund gehört, weil natürlich der ganze Gedanke, unsere Staatsräson, darauf beruht, dass im ganzen Denken dieser Gesellschaft, in welcher der Verwaltungsrat durch den Bund gewählt ist, periphere Gebiete dieselben Chanchengleichheits-Voraussetzungen haben sollen wie Zentren und Agglomerationen. Dieser Gedanke stösst bei der heutigen Swisscom auf ein ganz anderes politisches Verständnis, als wenn diese Gesellschaft irgendwo in Amerika oder in Japan zu Hause wäre. Das heisst, die Versorgungslage ist vielleicht auch deswegen eine sehr gute.

Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen: Der Staat hat es, wenn er solche Grundversorgungsbedingungen durchsetzen will, nicht unbedingt leicht gegenüber Gesellschaften, die hochkomplexe Technologien schaffen und dann auch anwenden müssen. Wir selbst haben das am Beispiel ETCS (European Train Control System) erlebt. Wir haben hier auch schon darüber diskutiert. Oder Deutschland hat es erlebt, als es die Maut einführen wollte. Wenn da vis-à-vis dem Staat eine Gesellschaft ist, bei der man auf die technologische Beurteilung mehr oder weniger angewiesen ist, dann fällt es dem Staat nicht leicht, seine staatspolitischen Anliegen - wie hier eben die Grundversorgung - dann tatsächlich auch durchzusetzen.

Von daher muss ich zur Frage, ob die letzte Meile, das Knacken der letzten Meile, mit der Mehrheit an der Swisscom politisch etwas zu tun hat, Folgendes sagen:

Erstens war 1998, als wir die PTT trennten, als wir liberalisierten, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom eine Bedingung. Das weiss ich noch sehr genau, weil ich damals in diesen Verhandlungen zugegen war, und ich würde meinen: Hätten wir damals die Mehrheit des Bundes nicht vorgesehen, wäre die Liberalisierung nicht ohne Referendum vonstatten gegangen.

Zweitens - diese Frage wurde mir konkret gestellt -: Hat der Bundesrat einen Zusammenhang zwischen letzter Meile und Verkauf der Swisscom diskutiert? Der Bundesrat hat die Liberalisierung der letzten Meile beschlossen - das ist sein Antrag an das Parlament -, und als er kürzlich auch beschlossen hat, die Swisscom zu privatisieren, wurde die Liberalisierung der letzten Meile ausdrücklich erwähnt, sodass der Bundesrat diesen Aspekt sehr wohl mindestens im Hinterkopf hatte, auch wenn er ihn vielleicht nicht gerade vertieft hatte. Aber ob Sie nun hier einen Zusammenhang machen wollen oder nicht, das ist ein politischer Entscheid, den Sie zu treffen haben, sei es mit dem Ordnungsantrag oder auch nachher bei der materiellen Behandlung.