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Bieri Peter · Ständerat · 2005-11-30

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, mich zu Wort zu melden, weil das vorliegende System des schnellen Bitstromzugangs, wie es uns jetzt vorliegt, im Prinzip meinem Antrag in der ersten Behandlung hier im Ständerat entspricht. Sie lehnten diesen Antrag zwar damals mit 23 zu 16 Stimmen ab, weil Sie, wie ich im Vorfeld vernommen habe, der Meinung waren, man solle in der ersten Runde die klare Gegenposition zum nationalrätlichen Konzept vertreten, nämlich die eines technologieneutralen, unbeschränkten, schnellen Bitstromzuganges. Mein Antrag ging schon damals in die Richtung, dass ich dort für unbeschränkte Zeit öffnen wollte, wo der heutige Eigentümer seine Investitionen in einer geschützten Monopolsituation - mit Gebührengeldern finanziert - tätigen konnte.

Hingegen war ich stets der Ansicht, dass es für den Wettbewerb wenig Sinn macht, wenn wir die Unternehmen Investitionen in neue Technologien vornehmen lassen und dem Konkurrenten im Nachgang dazu den Zugang auf diese Kommunikationsmedien durch staatlichen Eingriff ermöglichen. Auf diese Art würde der Netzbetreiber bei einer intensiven Form der Entbündelung das Interesse an Investitionen verlieren, weil sich der Fernmeldedienstanbieter als Trittbrettfahrer auf günstige Art der vom Netzbetreiber aufgebauten Infrastruktur bedienen könnte. Dies wäre insbesondere für periphere und dünn besiedelte Gebiete nachteilig, weil hier kaum Konkurrenz entstehen würde und diese Gebiete nicht von der belebenden Wirkung des Wettbewerbes profitieren würden. Dies kann andererseits auch kein Argument dafür sein, dass man einfach nichts macht. Der Telekommunikationsmarkt der letzten Jahre ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, dass der Markt den Wettbewerb belebt und damit die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit stärkt.

Die Mehrheit unserer Kommission ist nun auf dieses Konzept eingeschwenkt. Es beschränkt den schnellen Bitstromzugang auf die Doppelader-Metallleitung, ermöglicht den Zugang für den alternativen Fernmeldedienstanbieter jedoch an einem zentraleren Punkt im hierarchisch aufgebauten Netz des Netzbetreibers. Dies ermöglicht, dass der alternative Fernmeldedienstanbieter, im Gegensatz zum nationalrätlichen Konzept, eine echte Chance hat, sich mit einem verhältnismässigen Aufwand einen Markt zu schaffen. Diese Absicht kommt mit der Formulierung "an einem entsprechend den technischen Möglichkeiten und der Marktbeherrschung bestimmten Zugangspunkt" zum Ausdruck.

In Ergänzung zu meinem ursprünglichen Antrag hat unsere Kommission das Anliegen aus dem Antrag Jermann des Nationalrates aufgenommen, indem wir festgestellt haben, dass bei einem Ersatz der Doppelader-Metallleitung durch Glasfaser die Kapazitätsmenge an Übertragungsleistung des bisherigen Kupferdrahtes auf die neue Leitung übertragen wird. Das heisst, der alternative Fernmeldedienstanbieter kann nicht die volle neue Leistung fordern, sondern nur die bisherige, die derjenigen der Doppelader-Metallleitung entspricht. Diese Lösung ist zwar zugegebenermassen ein gewisser Einbruch in das System des schnellen Bitstromzuganges über eine genau bestimmte Technologie, die traditionell unter Monopolbedingung installierte Doppelader-Metallleitung. Ich habe mir aber in der Kommission durch die Verwaltung sagen lassen, dass es aus Gründen der Rechtssicherheit richtig ist, diese Ergänzung hier anzubringen. Es ist dann auch gewährleistet, dass der Netzinhaber durch einen Teileinbau einer neuen Technologie den Zugang eines alternativen Fernmeldedienstanbieters verhindern könnte.

Wir haben in der Kommission des Langen und Breiten diskutiert, ob das System des Nationalrates - der nebst der Technologiebindung auch die zeitliche Beschränkung des Zugangs will - oder ob unser System für den Wettbewerb und für die peripheren Gebiete das bessere sei.

Mit unserem Ansatz in Artikel 11 Absatz 2 haben wir das notwendige Instrumentarium geschaffen, dass der alternative Fernmeldedienstanbieter selbst in das Netz investieren muss. Dabei haben wir umfassend festgehalten, dass der Zugang zu den alternativen Anbietern nur möglich ist, wenn die Förderung von Investitionen in die eigene Infrastruktur erfolgt und sich ein nachhaltiger flächendeckender Wettbewerb in allen Landesteilen ergibt. Damit haben wir auch eine Antwort auf die Bedenken der peripheren Gebiete gegeben. Ich habe im Gegensatz zu unserem ersten Entscheid im Sinne einer Verstärkung dieser Idee dann auch vorgeschlagen, die Dauer nochmals um ein Jahr auf zwei Jahre zu reduzieren, bis der Bundesrat hier den Zustand überprüfen und allenfalls Massnahmen erlassen kann. Mir wurde von Fachleuten gesagt, dass man bei diesen sich rasant entwickelnden Techniken sehr wohl innerhalb von zwei Jahren sehen könne, ob jemand nur Trittbrettfahrer ist oder ob er auch den Tatbeweis erbringt, flächendeckenden Wettbewerb mitzugestalten.

Die ständerätliche Kommission kommt mit diesem Vorschlag dem Nationalrat im Bereich des Verzichts auf die Technologieneutralität erheblich entgegen. Das jetzt vorliegende Konzept der Mehrheit unserer Kommission ermöglicht jedoch den Zugang zum Netz auf einer höheren Stufe und gibt damit den alternativen Anbietern eine echte Zugangschance. Sie hält an einem zeitlich unbeschränkten Zugang zum schnellen Bitstrom fest, verbindet diesen aber mit klaren Auflagen, die auch sicherstellen, dass erstens Wettbewerb entstehen kann und zweitens die Investitionen flächendeckend erfolgen und die peripheren Regionen nicht links liegen gelassen werden.

Ich hoffe, dass dieses Konzept letztlich eine gangbare Lösung bedeutet. Der Ständerat kommt damit dem Nationalrat einen wesentlichen Schritt entgegen. Es darf auch vom Nationalrat erwartet werden, dass er von seinem Konzept abweicht. Die Festlegung des Zugangs auf die 1400 Zentralen und die zeitliche Limitierung des Zugangs auf zwei Jahre, und das erst noch nur während sechs Jahren ab Inkrafttreten, sind eine derart restriktive Lösung, dass aus dieser Gesetzesrevision kaum Neues, sprich Wettbewerb, entstehen könnte. Eine solche Revision wäre wohl keine echte Chance und würde in der Wirkung mehr oder weniger toter Buchstabe bleiben.

Ich hoffe deshalb, dass sich die beiden Räte aufeinander zu bewegen, und bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.