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Escher Rolf · Ständerat · 2005-11-30

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Hier geht es um das Splitting der Gebührenanteile, also um ein recht schwieriges Problem. Darum hat es im Laufe der Beratungen hier auch Dutzende von verschiedenen Anträgen gegeben. [PAGE 935]

Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, der SRG seien höchstens 4 Prozent der Gebühren zu nehmen, um sie den anderen Sendern gutzuschreiben, und zwar hat er nicht zwischen Einnahmen aus Radiogebühren und solchen aus Fernsehgebühren unterschieden. Der Nationalrat hat dann in der ersten Lesung festgelegt: zweimal höchstens 4 Prozent. Wir im Ständerat haben bei der ersten Beratung festgelegt: für Radio 3 bis 5 Prozent und für Fernsehen 2 bis 5 Prozent - eigentlich wirklich eine sachlich falsche Lösung. Ich weiss auch nicht, wie das da hineingekommen ist.

Natürlich will ich Ihnen nicht zu nahe treten, aber es ist heute so, dass die Radiosender in etwa 2 Prozent erhalten; die Fernsehsender erhalten weniger, nämlich 1 bis 1,5 Prozent. Die Radios müssten wahrscheinlich, so tönt es in allen Aussagen des Bundesrates und der Verwaltung, zu Beginn etwa 3 Prozent erhalten; das ist doch eine massgebliche Erhöhung. Dieser Anteil könnte bis auf 4 Prozent gehen. Die Fernsehveranstalter sollten von Beginn weg etwa 4 Prozent haben, damit sie überleben können; dieser Anteil könnte vielleicht bis auf 5 Prozent gehen. Wir haben es gerade umgekehrt gemacht - warum weiss ich nicht. Der Nationalrat hat dann fix festgelegt: zweimal 4 Prozent.

Wir beantragen mit 7 zu 4 Stimmen, für die Radio- und die Fernsehgebühren jeweils 3 bis 5 Prozent. Die Minderheit schliesst sich dem Beschluss des Nationalrates an. Wir haben dann noch den Antrag Reimann - 4 Prozent Radio, 3 bis 5 Prozent Fernsehen. Hier taucht wieder das gleiche Problem auf, das ich Ihnen am Anfang geschildert habe.

Die Kommission ist einstimmig in Bezug auf die Frage, dass die Gebühren für Radio und Television zu trennen sind; dies entgegen dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates. Die Kommission ist in ihrer grossen Mehrheit nicht für fixe Sätze, wie dies der Nationalrat mit einem festen Satz von 4 Prozent beschlossen hat. Das kann das eine Mal zu wenig und das andere Mal zu viel sein. Mit 7 zu 4 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission diesen Satz von 3 bis 5 Prozent sowohl für Radio- als auch für Fernsehveranstalter.

Kollege Pfisterer hat in der Kommission für seinen Antrag 4 Stimmen erhalten; eine starke Minderheit wollte für das Radio 3 bis 4 Prozent und für Television 4 bis 5 Prozent. Das war vielleicht sachlich richtiger, aber taktisch schwieriger, weil der Nationalrat im Laufe des Verfahrens immer gleiche Prozentsätze festgelegt hat.

Wir beantragen Ihnen also, die Sätze auf 3 bis 5 Prozent festzulegen und der Exekutive das notwendige Ermessen zu belassen. Fixe Prozentsätze sind natürlich viel einfacher, aber oft nicht angemessen. Die Einfachheit ist hier nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht die richtige Lösung.

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