David Eugen · Ständerat · 2005-12-01
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-01
Wortprotokoll
Ich möchte auch unterstreichen, dass die entscheidende Bestimmung, um die Missbräuche in den Griff zu bekommen, Absatz 3 ist, den wir schon beschlossen haben und der in beiden Räten unbestritten war, nämlich die Tatsache, dass gegenüber dem KVG generell eine klare Einschränkung der Leistungserbringer festgelegt wird. Mit anderen Worten: Es können Amtsärzte eingesetzt werden, und diesen können klare Aufträge erteilt werden, wonach keine unsinnigen Dinge gemacht werden sollen. Das ist ein Bereich, den der Staat voll in der Hand hat. Es geht nicht um die Freiheiten, die das KVG den übrigen Versicherten gewährt, sondern hier werden die richtigen Einschränkungen gemacht.
Hingegen teile ich vollständig die Meinung, die Frau Sommaruga zum Ausdruck gebracht hat, was den Leistungskatalog anbelangt. Da bewegen wir uns auf einem sehr schwierigen Feld, und hier gehe ich davon aus, dass die Amtsärzte entscheiden, wo die Schranken für die Leistungen zu errichten sind. Das kann man nicht per Gesetz vorgeben, aber die Amtsärzte sollen sich darauf beschränken, nur die absolut [PAGE 974] notwendigen Leistungen zu erbringen, die aber für den konkreten Fall auch sachgerecht sein sollen, ohne eigene Einkommensinteressen - das ist auch noch ein sehr wichtiger Punkt.
Mit der Regelung, wie sie vom Bundesrat in Absatz 3 vorgeschlagen wurde, kann man meines Erachtens die Dinge wirklich im Griff behalten, ohne den problematischen Absatz 1bis noch einzufügen.