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Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-12-01

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-01

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat es schon gesagt: Es handelt sich hier um die mögliche Einführung einer Kann-Formulierung. Es ist also kein Recht, das nachher zwingend anzuwenden ist.

Wenn man ein bisschen in die Vergangenheit zurückblickt, dann stellt man fest, dass immer wieder sehr viele Asylbewerber, die in der Schweiz eingetroffen sind, die Ärzte rege konsultieren und besuchen. Immer wieder werden auch medizinische Hilfeleistungen beantragt, die nicht mit einer akuten Gefährdung des Lebens zusammenhängen, sondern die Leute bringen teilweise auch körperliche Beeinträchtigungen mit, die sie bereits zu Hause bzw. an ihrem früheren Standort hatten. Es geht also nicht darum, generell medizinische Leistungen zu verweigern, sondern es geht darum, eine Möglichkeit zu schaffen, ein wenig Einhalt zu gebieten, wenn man beispielsweise feststellt, dass es immer beliebter wird, zu beantragen, orthopädische Probleme bei Schweizer Ärzten zu behandeln. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass diese Leistungen sowohl von Spitälern als auch von Ärzten immer wieder durch die Kassen bezahlt werden müssen. Die Kassen werden alimentiert mit Prämien der schweizerischen Bevölkerung und des Staates. Es kann meines Erachtens nicht angehen, dass Leistungen an Asylsuchende, die keine Aufenthaltsbewilligung haben, Leistungen, die über die Abwendung einer Gefährdung des Lebens hinausgehen, Leistungen, die - ich sage es ein bisschen in Anführungszeichen - "Revisionen von orthopädischen Problemen" sind, auch von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit ihren Prämien finanziert werden.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und an der bisherigen Formulierung festzuhalten.