Lexipedia

Hess Hans · Ständerat · 2005-12-01

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat stellt in der Botschaft auf Seite 4030 zur Rotationspflicht Folgendes fest: "Der Entwurf folgt damit der allgemeinen internationalen Entwicklung." Zum Zeitpunkt, als der Bundesrat diese Feststellung machte, war dies richtig, heute aber nicht mehr. Nur die USA schreiben eine Rotationspflicht nach fünf Jahren vor, aber auch nur für die kotierten Gesellschaften. Die EU ist von ihren ursprünglichen, ebenfalls auf Seite 4030 der Botschaft zitierten Plänen abgerückt. Der Ministerrat hat die 8. EU-Richtlinie am 11. Oktober 2005 definitiv mit einer Rotationspflicht nach sieben Jahren verabschiedet.

Das Hauptargument des Bundesrates stimmt also heute nicht mehr. Damit stellt sich für uns die Frage, ob wir uns auf die weltweit strengsten Vorschriften der USA ausrichten sollen oder auf das Näherliegende, also auf die Lösung, wie sie die EU vorsieht. Wenn wir schon für alle ordentlichen Revisionen - darauf hat der Berichterstatter hingewiesen - eine Rotationspflicht des leitenden Prüfers einführen wollen und damit eine schweizerische Eigenheit schaffen, dann nicht noch mit den allerstrengsten Fristen. Von den betroffenen rund 6000 Unternehmen gehören nämlich nur ein paar Hundert zu den Publikumsgesellschaften; über 90 Prozent werden private Gesellschaften sein, die grosse Mehrheit davon KMU.

Es ist nicht einzusehen, warum wir für die Frist die Lex americana übernehmen sollen. Die gesetzliche Rotationspflicht ist eine Äusserlichkeit, die die nötige Charakterstärke des Prüfers nicht ersetzen kann. Eine Rotation nach fünf Jahren bringt keine Qualitätsverbesserung, sondern primär höhere Kosten - beim Revisor, der sich in die spezifischen Verhältnisse der Gesellschaft einarbeiten muss, aber auch beim Prüfkunden, der vom neuen Prüfer als Gesprächspartner und Informationslieferant gefordert wird. Diesen Kosten der rascheren Rotation steht kein Mehrwert gegenüber, weil es keinen Gewinn in Form einer höheren Unabhängigkeit gibt. Schwachstellen in der Organisation, im Rechnungswesen oder in der Führung werden oft erst im Lauf der Zeit wahrgenommen, weil sich der Prüfer ein unternehmensspezifisches Know-how aufbaut und dann eben seine Pappenheimer kennt. Eine zu rasche Rotation führt zwangsläufig zu einem Know-how-Verlust.

Während die grossen Revisionsgesellschaften keine Probleme haben dürften, den leitenden Revisor schon nach fünf Jahren auszuwechseln, wird das für die kleinen Treuhandunternehmen schwieriger; sie haben weniger Möglichkeiten dazu, weil sich ihre Partner jeweils auf gewisse Branchen spezialisieren. Wir dürfen keine Massnahmen ergreifen, die die Konzentration in der Revisionsbranche weiter fördern und diesen wichtigen Wirtschaftszweig im internationalen Umfeld benachteiligen.

Ich beantrage Ihnen, an unserer Frist von sieben Jahren festzuhalten, die wir seinerzeit mit grossem Mehr beschlossen haben. Ich bin überzeugt, dass der Nationalrat unserem Entscheid folgen wird, da er seinen Entscheid für fünf Jahre mit 87 zu 81 Stimmen fällte - das für den Herrn Berichterstatter, der von einem einstimmigen Entscheid des Nationalrates sprach, was also nicht stimmt. Dieser Entscheid war sehr knapp.

Wenn wir uns bei jeder Gelegenheit als KMU-freundlicher Rat bekennen, dürfen wir heute die Tat folgen lassen, notabene eine Tat, die den Staat keinen Franken kostet. Ich darf vielleicht noch für uns Parlamentarier sagen: Wir rühmen uns ja auch, dass wir aufgrund der grossen Erfahrung besonders geeignet für Kontrollkommissionen im Rahmen unserer parlamentarischen Tätigkeit seien. Das Gleiche gilt, wenn es darum geht, bei Revisionsgesellschaften über das Kriterium der Erfahrung zu entscheiden.

Ich lade Sie ein, im Saal Platz zu nehmen - das ist heute wichtig; ich spreche zu jenen, die jetzt draussen sind - und mit mir zu stimmen. (Heiterkeit)