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David Eugen · Ständerat · 2005-12-06

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte auf diese Fragen eingehen, die Herr Stadler jetzt angesprochen hat, und auch auf das Votum von Herrn Bundesrat Couchepin, der ja in seinen Überlegungen auch auf die Finanzierungsfrage eingegangen ist sowie auf die Frage, wie viele, ob und wie Bundesmittel mit dieser Verfassungsvorschrift gebunden sind.

Ich teile die Meinung des Bundesrates, dass dieser Verfassungsartikel, Artikel 63a, noch keine konkrete Bindung von Bundesmitteln beinhaltet. Es ist meine völlige Überzeugung, dass das so ist. Da stimme ich mit dem Bundesrat überein. Es ist klar, dass der Bund - das heisst es in Artikel 63a Absatz 1 der Bundesverfasssung - die Eidgenössischen Technischen Hochschulen betreibt. Da ist klar, dass damit auch eine finanzielle Verpflichtung dabei ist. In Absatz 2 steht: "Er unterstützt die kantonalen Hochschulen ...." Auch da ist im Grundsatz eine finanzielle Verpflichtung festgelegt.

Aber die Konditionierung dieser Bundesbeiträge, die nachher sowohl für den ETH-Bereich wie auch für den universitären Bereich - also auch für den Fachhochschulbereich - kommen, bleibt auf der Ebene des Bundesgesetzes. Die Bundesgesetze werden die Konditionen für diese Beiträge nach wie vor festlegen. Es ist aber klar - das ist vielleicht das Manko, hier schliesse ich mich schon Kollege Stadler an -, dass wir es in der Verfassung nicht geschafft haben, einheitliche Finanzierungsgrundsätze herbeizuführen, die in dem Sinne auch die Kantone mit eingeschlossen hätten. Das ist nicht gelungen, aber ich würde mich dagegen wenden, aus dieser Tatsache zu schliessen, man könnte nicht einmal die Bundesbeiträge konditionieren. Das könnte ich [PAGE 1036] aus dem Verfassungstext so nicht interpretieren. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, natürlich in Absprache mit den Kantonen.

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Befugnisse an dieses neue Gremium wird man die Konditionen und Rahmenbedingungen festlegen müssen, die nachher finanzielle Implikationen mit beinhalten. Das geht am Schluss in das über, was Herr Pfisterer gesagt hat, nämlich in die Frage: Wer ist für die dort beschlossenen Mittelzuwendungen verantwortlich, und wie wird das kontrolliert? Auch das muss im Gesetz ganz klar einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden. Dort wird man den Weg noch finden müssen, weil allenfalls kantonale Mittel und Bundesmittel zusammenfliessen.

Aber es ist für mich klar, dass auch die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte in diesem Bereich ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen haben. Sie haben bezüglich der Geldausgaben dieses Organs, das dann ein gemeinsames Organ ist, ein Auge auf den Einsatz der Bundesmittel zu werfen, die dort verwendet werden. Das muss auch - zu Recht - weiterhin im Parlament diskutiert werden.

Das müssen wir hier, finde ich, auch auf den Tisch bringen. Wenn wir divergierende Auffassungen haben, müssen wir sie hier ausdiskutieren.

Ich denke aber - hier stimme ich einfach mit dem Bundesrat überein, so, wie ich ihn verstanden habe -, dass die Detailbearbeitung noch im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes gemacht werden muss. Aber die Grundkompetenz des Bundes für die Konditionierung der Bundesbeiträge bleibt bestehen.

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