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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-12-06

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

In Aussagen zur Bildungspolitik sagen wir gerne: "Bildung ist unser einziger Rohstoff, und dazu müssen wir Sorge tragen." Diese Aussage ist zwar mittlerweile etwas abgegriffen, aber sie stimmt nach wie vor. Die Situation hat sich nämlich mit der Globalisierung sogar noch verschärft. Es ist eine Tatsache, dass das Hochlohnland Schweiz als Industriestandort für Massenprodukte kaum mehr eine Chance hat. Wenn wir Erfolg haben wollen, dann müssen wir in allen Bereichen, vor allem aber in der Forschung, führend sein. Wir müssen Innovationen im Produktions- und im Dienstleistungsbereich anbieten, die auf dem Markt zu einer hohen Wertschöpfung führen.

Innovationen müssen also entwickelt und auch umgesetzt werden. Nur so können wir uns auf dem hart umkämpften Markt mit Produkten und Dienstleistungen zu guten Preisen behaupten. Die Konkurrenz ist grösser geworden - und damit wachsen auch die Herausforderungen. Das wird am besten dort sichtbar, wo Unternehmen dem freien Markt ausgesetzt sind. Die rasanten Entwicklungen in der Wirtschaft sind die Antwort auf die globalen Herausforderungen. Insbesondere Unternehmen, die weltweit tätig sind, können sich nur noch behaupten, wenn sie sich den neuen Gegebenheiten immer wieder anpassen.

Selbstverständlich hat diese Situation eine starke Auswirkung auf die Bildungspolitik. Die Weichen müssen in verschiedenen Bereichen richtig gestellt werden, und es braucht eine grosse Flexibilität und viel Mut zu Veränderungen. Bildungspolitiker und Lehrkräfte leben in diesem Spannungsfeld und sind gefordert, adäquate Lösungen zu finden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine gute Bildungspolitik sind sicher günstige Rahmenbedingungen, gut ausgebildete Lehrkräfte und klare Strukturen. Wichtig ist aber auch, dass die knappen finanziellen Mittel so eingesetzt werden, dass ein optimales Resultat erzielt wird. Denn mehr Geld heisst nicht automatisch auch eine bessere Bildung. Entscheidend ist eine optimale Zuteilung der finanziellen Mittel.

Die neue Bildungsverfassung, die wir heute beschliessen, schafft die Voraussetzungen für eine besser strukturierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und fördert [PAGE 1028] damit raschere Entscheidungsabläufe. Persönlich finde ich es nicht falsch, dass der Bund in Zukunft im ganzen Bildungsbereich stärker eine führende Rolle übernehmen wird. Selbstverständlich muss auf die Vielgestaltigkeit der Schweiz weiterhin gebührend Rücksicht genommen werden. Wir können es uns aber schlicht und einfach nicht mehr leisten, im Bildungsbereich den Föderalismus auf die Spitze zu treiben.

Nach langen, intensiven Beratungen im Parlament und zwischen den kantonalen Erziehungsdirektoren und dem Bund liegen nun Verfassungsbestimmungen für die Bildung allgemein und für die Neuordnung der Hochschulpolitik vor. Ich meine, das Resultat dürfe sich sehen lassen. Es gibt ja fünf wichtige Merkmale:

1. klare Verantwortlichkeiten auch bei der Finanzierung;

2. die Verpflichtung zur Zusammenarbeit;

3. die Einbindung des Bundes in ein Gesamtsystem;

4. eine moderne Systemsteuerung;

5. subsidiäres Handeln des Bundes.

Im Sinne eines übergreifenden Ziels wird zunächst in Artikel 61a Absatz 1 festgehalten, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen. Damit ist das Ziel vorgegeben, das Bund und Kantone bindet und verpflichtet, d. h., sie werden ausdrücklich zur Zusammenarbeit und Koordination im gesamten Bildungsbereich verpflichtet und in eine gemeinsame Verantwortung eingebunden. Die Schweiz wird erstmals als ein einziger Bildungsraum definiert; so können günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Stunde der Wahrheit kommt allerdings erst zum Zeitpunkt der Umsetzung, und da steckt bekanntlich der Teufel im Detail. Deshalb ist es auch notwendig, einen zu engen Kantönligeist fallen zu lassen. Auf alle Beteiligten wartet eine spannende Zeit, die es zu nutzen gilt.

Eine zweite zentrale Neuerung, um die entsprechend intensiv gerungen wird, ist die gesamtschweizerische, einheitliche Regelung von wichtigen Eckwerten, so unter anderem im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und der Ziele der einzelnen Bildungsstufen und Übergänge, inklusive der Zugänge zu den Hochschulen sowie der Anerkennung von Abschlüssen. Entscheidend ist, dass der Bund die notwendigen Vorschriften erlassen kann, wenn die Regelung dieser Eckwerte auf dem Koordinationsweg nicht zustande kommt. So entsteht der notwendige politische Druck, damit Neuerungen gemeinsam gefunden und tatsächlich auch umgesetzt werden können.

Bei der Berufsbildung besitzt der Bund bereits heute eine umfassende Regelungskompetenz, und daran wurde nichts geändert. Diese Kompetenz wurde aber durch die Pflicht des Bundes ergänzt, ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung zu fördern. Es war der Kommission denn auch ein Anliegen, die Chancengleichheit zwischen Berufsbildung und akademischer Ausbildung sicherzustellen. Es nützt aber noch nichts, wenn die Gleichwertigkeit der höheren beruflichen Ausbildung in der Verfassung geschrieben steht, sondern sie muss gelebt werden und muss sich in unseren Köpfen festsetzen. Wie wichtig diese Gleichwertigkeit ist, erlebe ich fast tagtäglich, denn gerade in der Chemiebranche braucht es die universitären Abschlüsse für Chemiker, die sich mit der Grundlagenforschung beschäftigen. Ebenso wichtig sind aber die Chemiker der Fachhochschulen, die sich mit der angewandten Entwicklung auseinander setzen und entsprechend - je nach Betrieb - mehr bringen als ein Hochschulabsolvent. Man kann diese beiden Abschlüsse nicht gegeneinander ausspielen, denn es geht um unterschiedliche Anforderungen, die auch auf unterschiedlichen Begabungen basieren.

Es ist deshalb entscheidend, dass die jungen Menschen den für sie richtigen Bildungsweg wählen dürfen. Es darf nicht sein, dass junge Menschen aus falschem Ehrgeiz ins Gymnasium gesteckt werden, denn das Gymnasium soll in erster Linie zur Universitätsreife führen. Es ist alles zu vermeiden, was zu einer Qualitätsminderung der gymnasialen Maturität führt.

Das können wir uns schlicht und einfach nicht leisten.

Die vorgeschlagene Verfassungsrevision enthält auch einen neuen Hochschulartikel. Dieser schafft die Grundlage für eine starke, gesamtschweizerisch konzipierte Führung des ganzen Hochschulbereiches. Es wird damit eine transparente Finanzierung möglich, die gleichzeitig stärker leistungs- und resultatorientiert ist, und es wird die Grundlage für eine klare Aufgabenstellung, für eine Entwicklung von Kompetenzzentren auf nationaler und internationaler Ebene und somit für einen optimierten Einsatz der Finanzmittel gelegt.

Die Reform der Hochschulpolitik ist meiner Meinung nach von entscheidender Bedeutung, denn wir leben auch hier in einer Konkurrenzsituation, und unser Land muss weiterhin zu den führenden Wissensstandorten gehören. Vergleiche zeigen, dass es entsprechend notwendig ist, die strategische und die operative Führung klar zu trennen. Heute ist die Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems aufgrund von parallelen Verfassungskompetenzen von Bund und Kantonen ungenügend. Wichtig für den Erfolg ist eine weitgehende Autonomie im Rahmen des Gesetzes, des Leistungsauftrages und der gesamtschweizerisch vorgegebenen Zielvorgaben. Jede Hochschule muss in der Lage sein, im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages ein klares Profil zu entwickeln. Autonome Hochschulen sollen Kooperations- und Koordinationsmöglichkeiten weitgehend selbst wahrnehmen, und ihre Bemühungen sollen durch Anreizsysteme gefördert werden.

Schliesslich enthält die Vorlage neu auch wichtige Bestimmungen über die Weiterbildung, die die Rolle des Staates bzw. des Bundes in diesem immer wichtiger werdenden Bildungsbereich klären. Denn wir alle wissen, dass permanente Weiterbildung wichtig ist. So weit die Hauptstossrichtungen der Bildungspolitik des Bundes.

Es geht darum, die Sicherung eines qualitativ hochstehenden, durchlässigen und effizient koordinierten Bildungsraumes Schweiz durch Bund und Kantone zu schaffen. In erster Linie sollen die unerlässliche Harmonisierung und eine stärkere gesamtschweizerische Steuerung erreicht werden, und zwar durch eine Stärkung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Das Resultat ist gut, auch wenn sich weitere Veränderungen aufdrängen werden. Es ist ein innovativer, vielversprechender und zugleich realistischer Weg. Der Bund wird in die Lage versetzt, eine Gesamtsicht des Systems zu entwickeln und sich an dessen Gesamtsteuerung zu beteiligen, und es ist hoch einzuschätzen, dass die Kantone diesem Konzept in der föderalistischen Kerndomäne Bildung zustimmen.

Ich meine, dass der Weg, den wir heute einschlagen, voll und ganz unterstützt werden kann, denn es darf nicht das Beharren auf den eigenen Zuständigkeiten im Vordergrund stehen, sondern es muss der Wille zur konstruktiven Zusammenarbeit bei neuen Herausforderungen sein.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage, wie sie aus den Beratungen unserer Kommission hervorgegangen ist.