Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-12-06
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Es trifft zu, Frau Brunner, die Begeisterung über diese ganze Vorlage war in der Kommission gering, und es geht mir auch heute noch so, meine Begeisterung hält sich sehr im Rahmen. Ich will aber nicht darüber sprechen, sondern zu einem anderen Punkt kommen, nämlich zur Frage, weshalb eigentlich der Antrag der Minderheit auf die integrale Streichung von Ziffer IIbis zielt - ich habe das schon in der Kommission gefragt.
Nicht wahr, wir haben jetzt lange Ausführungen von Frau Fetz über die Kognitionseinschränkung gehört! Was ich nicht verstehen kann, ist, weshalb gleichzeitig auch die Kostenregelung nach Artikel 134 des Bundesrechtspflegegesetzes fallen soll. Diese Kostenregelung entspricht auf der Stufe des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes exakt jener, welche wir bei Artikel 69 Absatz 1ter IVG soeben ohne jede Diskussion für die unteren Instanzen getroffen haben - und meines Erachtens zu Recht getroffen haben.
Wir alle wissen, mindestens jene, welche etwas Erfahrung in diesem Metier haben - ich selbst war in der Jugend einmal Verwaltungsgerichtspräsident -, dass kostenfreie Verfahren natürlich tatsächlich viel, viel stärker beansprucht und eingeschlagen werden als Verfahren, welche mit gewissen Kosten belegt sind. Wir haben nun eine sehr zurückhaltende Kostenregelung eingeführt, und es ist gerade dieser Punkt, von dem ich in der Praxis eigentlich die stärkste Wirkung erwarte, ich sage das in aller Offenheit. Und gerade das soll jetzt wieder gestrichen werden? Das kann ich nicht ganz begreifen. Es entspricht auch nicht der Logik, dass die oberen Instanzen kostenfrei und die unteren Instanzen nicht kostenfrei sein sollen.
Ich habe die gleiche Frage bereits in der Kommission gestellt und von der Minderheit eigentlich keine Antwort erhalten. Ich stelle sie deshalb heute noch einmal. Für mich ist das allein schon Grund genug, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.