Bieri Peter · Ständerat · 2005-12-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei der Frage der Deklaration bei Ihren früheren Beschlüssen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und wiederum der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Zuerst zur Stellung der Deklaration in diesem Gesetz: Was vor uns liegt, ist das Tierschutzgesetz. Es geht, wie der Zweckartikel sagt, darum, dass das Tier als Mitgeschöpf und dessen Würde und Wohlergehen geschützt werden. Wenn Sie das Gesetz lesen, dann sehen Sie, dass dort nicht von den tierischen Produkten, sondern von den lebenden Tieren gesprochen wird. Diese sind mit diesem Gesetz zu schützen. Wenn es sich um tierische Produkte handelt, dann ist dafür das Lebensmittelgesetz zuständig, wo es um die Gesundheit oder die Sicherung vor Täuschung geht, bzw. das Landwirtschaftsgesetz, wo es um die Herkunft der Produkte oder die Produktionsart geht. Gewisse Bestimmungen sind in beiden Gesetzen vorhanden, was auch in der Realität nachvollziehbar ist, oder werden zurzeit dafür vorbereitet.
Artikel 16 des bestehenden Landwirtschaftsgesetzes regelt die Möglichkeit der geografischen Ursprungsbezeichnung, Artikel 18 des Landwirtschhaftsgesetzes ermöglicht - im Rahmen der Einhaltung internationaler Verpflichtungen - Vorschriften über die Deklaration für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert wurden, die in der Schweiz verboten sind. Ich habe mich bei der Beratung dieses Gesetzes explizit für diesen Artikel eingesetzt. Zudem sind Bundesrat und Parlament daran, die Forderung der parlamentarischen Initiative Ehrler nach einer gesetzlich gestützten Positivdeklaration umzusetzen, bei der der Produzent beim Verkauf seines Produktes eine bestimmte artgerechte Tierhaltung erwähnen darf. Man muss sich dabei jedoch bewusst sein, dass diese Positivdeklaration nicht ohne Zusatzaufwand zu haben sein wird und sowohl Kosten als auch Zusatzkontrollen nach sich ziehen wird. Dies sollte jedoch über einen Mehrpreis am Markt abgegolten werden können.
Die Quintessenz aus diesen Überlegungen: Das Tierschutzgesetz hat Tiere zu schützen und nicht deren Produkte oder deren Herkunft zu umschreiben. Dazu sind andere Gesetze da, in denen solche Massnahmen bereits ausführlich vorgesehen sind, soweit sie Sinn machen und in der Realität auch nachvollzogen werden können.
Zur zweiten Überlegung, zur Realisierbarkeit solcher Deklarationen: Man muss, will man solche Deklarationen auch wirklich ernst nehmen, auf den Vollzug hinweisen. Beim Gentechnik-Moratorium haben die Befürworter argumentiert, es sei unmöglich, die Warenflüsse zu kennen.
Hier gehen nun die gleichen Kreise hin und verlangen, dass bei inländischen und ausländischen tierischen Produkten Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung deklariert werden. Da frage ich Sie: Wie wollen Sie dann diese Warenflusstrennung vollziehen, damit Sie zum Beispiel sagen können, diese Wurst enthalte nebst Schweine- auch Rindfleisch aus Südamerika, dessen Tiere nicht aus künstlicher Besamung stammen, dessen männlichen Tiere jedoch kastriert wurden, in Freilandhaltung lebten und ohne Kraftfutter, dafür mit Grünfutter ernährt wurden; oder dass Schweizer Konsummilch, die heute mit grossen Zisternenwagen zusammengeführt und in einigen wenigen Milchverarbeitungszentren abgefüllt wird, von Kühen ohne Embryotransfer, mit BTS-Haltung, regelmässigem Auslauf und mit bzw. ohne Silagefütterung komme?
Nun, das geht doch nicht! Nachdem offenbar bei gewissen Agrarvertretern doch die Einsicht eingekehrt ist, dass solche Forderungen schlicht weder Sinn machen noch nachvollziehbar, geschweige denn finanzierbar sind, hat man ein Rückzugsgefecht angetreten, das zugegebenermassen nicht besser ist als das unbedachte Vorprellen, vor dem übrigens anfänglich auch der Schweizerische Bauernverband klugerweise gewarnt hatte. Wenn man nun einfach eine generelle Deklaration fordert, ohne dem Bundesrat überhaupt zu sagen, was deklariert werden soll, dann ist dies zu alldem noch eine Verschlimmbesserung; denn so müsste der Bundesrat ohne Einschränkung grundsätzlich alles deklarieren, um der Gesetzesforderung nachzuleben.
Wie aus dem Amtlichen Bulletin ersichtlich ist, hat der Antragsteller im Nationalrat auch nicht sagen können, was er damit anderes meint als im früheren Beschluss des Nationalrates. Die jetzige Formulierung des Nationalrates ist nicht nur nicht hilfreich, sondern verschlimmbessert die Sache noch. Eingedenk der Tatsache, dass man in der Landwirtschaft nicht müde wird, weniger Kontrollen zu fordern, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie man hier auch von bäuerlicher Seite eine gewaltige und letztlich in der Zielsetzung zum Scheitern verurteilte Bürokratie aufziehen will.
Ich teile die Meinung von Herrn Bundesrat Deiss, dass die Schweizer Landwirtschaft mit einer solchen Forderung ein Eigengoal schiesst. In diesem Wettkampf ist es kein Ruhmesblatt, zu den Torschützen zu gehören, auch wenn der Direktschuss aus jenen Kreisen stammt, die bisher das Tierschutzgesetz primär gegenüber der Landwirtschaft verschärfen wollten. Ich bin froh, dass ich nicht zu dieser Mannschaft gehöre.
Wenn es Leute gibt, die möglichst schnell in die EU gehen möchten, dann ist ihnen zu bedenken zu geben, dass dort eine solche Deklaration nirgends existiert. Wir sollten uns auch mit Blick auf die wichtige Zusammenarbeit mit unseren Handelspartnern im Ausland nicht unnötig Steine in den Weg oder vor die eigenen Füsse legen. Man kann auch da über die eigenen Hindernisse bzw. über den eigenen Ball stolpern.
Sie wissen, dass ich im Verlaufe dieser Gesetzesbehandlung verschiedene Anträge eingebracht habe, die zu einer Verschärfung des Tierschutzgesetzes geführt haben. Damit habe ich den Beweis erbracht, dass es mir echt um das Wohl des Tieres geht, mit dem ich übrigens von Berufes wegen eng verbunden bin. Ich möchte Sie aber bitten, unnötige und unsinnige Vorschriften abzulehnen.
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