Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-07
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Ich lege zuerst eine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial).
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen. Ich erwähne hierzu einen auch international beachtenswerten Aspekt: Die Schweiz würde, wenn Sie der Minderheit folgen würden, zusätzlich zu den bestehenden Deklarationspflichten, also jenen betreffend die verbotenen Produktionsmethoden und das Herkunftsland, eine weitere Sonderregelung schaffen. Ich glaube, dass es kaum strittig sein dürfte, dass diese Sonderregelung aufgrund der bestehenden Auslandvereinbarungen, die wir sowohl mit der EU als auch mit der WTO haben, bei Importen kaum durchsetzbar wäre. Das hätte die für die schweizerische Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie die fatale Folge, dass bei uns eine Inländerdiskriminierung, also ein weiterer Nachteil für die bei uns ansässigen Landwirtschaftsbetriebe und Nahrungsmittelindustrien, bestehen würde.
Ich erinnere daran, dass unser Rat eine Motion mit dem Auftrag angenommen hat, dass der Bundesrat die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips prüfen und uns gegebenenfalls einen Antrag stellen soll. Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip ist ganz klar zu sehen, dass die Sonderregelung, welche die Minderheit Ihnen vorschlägt, mit dem EU-Recht nicht vereinbar wäre und deshalb vermieden werden sollte. Das wurde vom Bundesrat ausdrücklich so aufgeführt.
Dazu kommt, wie schon Herr Kollege Bieri treffend gesagt hat, dass die Kompetenzdelegation an den Bundesrat an sich nichts besagt. Rein von der gesetzgeberischen Wünschbarkeit her sollten wir nicht Deklarationen schaffen, bei denen in keiner Art und Weise auch nur im Ansatz festgelegt ist, was denn eigentlich zu deklarieren ist, zumal wir in anderem Zusammenhang eben auf Gesetzesstufe geregelt haben, welche Deklarationen zu erfolgen haben. Es ergibt schlicht keinen gesetzgeberischen Sinn, dass wir in einem Gesetz ganz klar sagen, was zu deklarieren ist - und damit zum Ausdruck bringen, es sei Sache des Gesetzgebers, was er deklariert haben wolle -, in einem anderen Fall uns aber vor der Verantwortung drücken, zu sagen, was wir denn eigentlich deklariert haben wollen, und zur Beruhigung irgendwelcher Gewissen eine Delegation an den Bundesrat vornehmen, von der wir keine Ahnung haben, was sie denn eigentlich bedeuten soll.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.