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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-12-07

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz und setze mich deshalb auch berufshalber für Deklarationen ein. Deklarationen sind nämlich für die Konsumentinnen und Konsumenten die einzige Möglichkeit, sich beim Einkaufen informieren und mit ihrem Einkauf auch zum Ausdruck bringen zu können, welche Art von Produktion sie wollen. Wenn sie diese Informationen nicht haben, können sie auch nicht auswählen.

Ich möchte etwas zum konkreten Vorschlag sagen, der hier vorliegt. Die Landwirtschaft hat sich ja lange gegen Deklarationen gewehrt, sie hat Deklarationen abgelehnt und hat sie als Schikane bezeichnet. Dieses Blatt hat sich jetzt aber gewendet. Gerade unsere Landwirtschaft hat gemerkt, dass sie einen Marktvorteil hat, wenn sie ihre Produkte entsprechend anschreiben kann. Es ist tatsächlich so, dass wir gerade im Tierschutzbereich in der Schweiz einen sehr hohen Standard haben und dass es deshalb von Vorteil ist, wenn wir diesen hohen Standard im Tierschutzbereich auch zum Ausdruck bringen können. Das kommt nur zum Ausdruck, indem die Produkte entsprechend angeschrieben werden.

Der Beschluss des Nationalrates, der hier vorliegt - das ist richtig -, ist ein Versuch, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, dort Deklarationen vorzusehen, wo sie möglich sind. Dort, wo die Deklaration aufgrund der Warenflusstrennung zu schwierig ist, wo sie zu aufwendig ist oder zu wenig bringt, soll er keine speziellen Deklarationsvorschriften machen. Ich meine, es ist richtig, dass wir hier dem Bundesrat diese Kompetenz geben.

Ich möchte noch etwas zum Cassis-de-Dijon-Prinzip sagen. Ich habe mich bei der Motion Hess Hans für die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgesprochen. Ich bin auch dafür, dass wir es einseitig einführen, weil ich überzeugt bin, dass die Schweiz davon profitiert. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir diese technischen Handelshemmnisse effektiv abbauen. Ich kann Ihnen heute schon sagen: Es wird ganz wenige Ausnahmen geben, und diese ganz wenigen Ausnahmen werden vor allem im Tierschutzbereich sein; das kann ich Ihnen heute voraussagen. Wenn Sie die Liste aller technischen Handelshemmnisse anschauen: Ob wir "Sahne" oder "Rahm" schreiben müssen - das sind Dinge, die wir nicht brauchen. Bei ganz wenigen Ausnahmen werden wir nicht verzichten können; diese befinden sich im Tierschutzbereich. Deshalb scheint es mir hier auch vertretbar, dass man - auch wenn man für den Abbau von technischen Handelshemmnissen ist - hier im Tierschutzbereich diese Ausnahmen vorsieht.

Es ist jetzt zu spät, darüber zu diskutieren, ob man das besser im Lebensmittelgesetz oder im Landwirtschaftsgesetz geregelt haben möchte; das hätte in den Kommissionen diskutiert werden müssen. Ich glaube, es ist aber auch möglich, das hier im Tierschutzgesetz zu regeln. Ich würde mir vorstellen, dass man diese Regelung nicht nur deshalb ablehnt, weil sie allenfalls im falschen Gesetz steht. Man müsste in diesem Fall aber offen sagen, dass man nicht daran interessiert oder nicht bereit ist, den Konsumentinnen und Konsumenten wichtige Informationen zu geben, damit sie bei ihrem Einkauf auch eine echte Auswahl treffen können.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.