David Eugen · Ständerat · 2005-12-07
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Wir haben bei dieser Vorlage noch eine Differenz mit dem Nationalrat, die auch materiellen Charakter hat.
Wir sind mit dem Nationalrat einverstanden, dass für diese Versicherung Transparenz bestehen muss, und zwar für alle Bereiche, die diese Geschäftstätigkeit bzw. diese Versicherung umfasst. Hingegen sind wir nicht mit ihm einverstanden, dass er verschiedene Risikogemeinschaften bilden will, nämlich Risikogemeinschaften für staatliche Risiken und Risikogemeinschaften für private Risiken, wie das im Beschluss des Nationalrates, in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe abis, steht. Die WAK ist der Meinung, dass hier ein einheitliches Risiko vorliegt, nämlich die ungewisse Bonität von ausländischen Kaufschuldnern, und dass sich eine Trennung in verschiedene Risikogemeinschaften nicht rechtfertigt. Das [PAGE 1046] macht nur dann Sinn, wenn zwischen diesen Risikogemeinschaften kein finanzieller Risikoausgleich stattfinden darf. Wir sind aber der Meinung, dass ein Risikoausgleich stattfinden muss und dass allenfalls fehlende Mittel aus Schadenfällen nicht zulasten der Bundesrechnung gehen dürfen.
Das ist der entscheidende Punkt, und hier besteht eine Differenz zum Nationalrat, der eigentlich zwei Töpfe machen will. Wenn ein Topf leer ist, dann ist es nach Meinung des Nationalrates so, dass man nicht in den anderen Topf greifen kann. Man will also keine sogenannte Quersubventionierung. Wenn keine anderen Mittel da sind, bleibt letztendlich nur die Bundeskasse, die dann die fehlenden Mittel einschiessen muss. Damit sind wir nicht einverstanden. Der Risikoausgleich muss innerhalb der Versicherung gefunden werden, innerhalb der Exportrisikoversicherung. Damit sind wir einverstanden. Das ist auch ganz klar; wir haben schon im ersten Durchgang ins Gesetz geschrieben, dass Risikoprämien erhoben werden und dass die Abstufung der Prämien nach den verschiedenen Bonitätsklassen erfolgt und dass eine gute Bonitätsklasse auch weniger Prämien bezahlen muss als eine schlechte Bonitätsklasse; das ist für uns ganz klar. Aber der Risikoausgleich muss innerhalb der Versicherung erfolgen und nicht ausserhalb.
Weil unsere Lösung klar und eindeutig ist, beantragen wir Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen, beim Text zu bleiben, den wir Ihnen vorgeschlagen haben, also Festhalten bei Artikel 6 Absatz 1.
Bei Artikel 30 Absatz 1, wo es um die Transparenz geht, die wir ja auch erreichen wollen - darin stimmen wir eigentlich überein -, schlagen wir auch Festhalten vor.