David Eugen · Ständerat · 2005-12-08
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-08
Wortprotokoll
Ich möchte Kollege Berset danken, dass er die Thematik wieder aufgreift. Ich möchte es hier nicht verhehlen: Ich bin enttäuscht. Ich habe die Motion im Oktober 2003 eingereicht, und der Bundesrat hat sie im folgenden Dezember behandelt. Jetzt sind zwei Jahre ins Land gezogen, und es ist noch nichts geschehen. Dabei wissen wir, dass viele Leute, die einen Berufswechsel vor sich haben oder sich für eine Verbesserung im Beruf ausbilden, enorm unter der heutigen Praxis leiden. Ich möchte einfach auch Herrn Bundesrat Merz mitgeben, dass diese Praxis nicht im Gesetz festgeschrieben ist. Es ist von der Steuerverwaltung eingeführt und durchgesetzt worden, dass man Personen, die sich im Beruf verbessern, und Personen, die einen Berufswechsel vor sich haben, den Abzug der Weiterbildungskosten verweigert. Nur bei jenen Personen, die im Beruf bleiben und nicht wechseln und auch keinen Aufstieg anstreben, werden die Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen. Das ist eine unmögliche Geschichte. Das steht auch nicht so im heutigen Steuergesetz, sondern ist rein durch die heutige Steuerpraxis verursacht, die von der Exekutivseite auf Ebene Bund und Kanton zu verantworten ist. Man muss auch einmal klar sagen, wie diese Situation entstanden ist.
Dann bin ich auch enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen ist, in diesen zwei Jahren zwischen den Kantonen und dem Bund und auch im Bundesrat selber eine konsolidierte Meinung zu diesem Problem zu entwickeln und darauf zu antworten, wie man das Problem jetzt lösen will. Wir haben in diesem Rat das Berufsbildungsgesetz beschlossen. Wir haben dort hineingeschrieben, wie wichtig es für die schweizerische Volkswirtschaft und für den Arbeitsmarkt ist, dass sich die Leute berufsorientiert weiterbilden. Wir haben ausdrücklich gesagt, dass der Bund das fördern soll. Mit der Steuergesetzgebung macht man genau das Gegenteil, man behindert die berufsorientierte Weiterbildung. Es ist also auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, was wir machen. Wir können nicht einfach schöne Texte in Berufsbildungsgesetze schreiben und nachher dort, wo es wirklich um die Fakten geht, wie eben bei der Besteuerung, gerade das Gegenteil machen, nämlich die berufsorientierte Weiterbildung behindern.
Ich finde, dass wir über alle drei Modelle sprechen müssen, also auch über das jetzt von Kollege Berset angesprochene dritte Modell, das vorgelegt worden ist. Ganz entscheidend ist, dass wir endlich einmal zu Schlussfolgerungen kommen und die Sache nicht weiter vor uns herschieben. Soweit ich informiert bin, haben sich jetzt die Kantone, die Finanzdirektoren und die Schweizerische Steuerkonferenz geäussert. Die Steuerkonferenz hat offenbar eine riesige Bedeutung in diesem Staat; wenn sie nicht sagt, dass etwas gut sei, dann kann fast nichts passieren. Was mich eigentlich nicht ganz überrascht, ist die Tatsache, dass die Finanzdirektoren und die ihnen unterstellten Beamten in dieser Sache eine gegenteilige Meinung vertreten; das eröffnet auch einige Einblicke.
Aber jetzt ist auf jeden Fall der Bundesrat, die Landesregierung, gefordert. Ich finde, es ist ein wichtiger Entscheid für unseren Arbeitsmarkt, viel wichtiger als viele andere, dass wir die Leute animieren, sich hier zu engagieren, sich weiterzubilden und sich aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. Ich bitte also den Bundesrat und insbesondere unseren Finanzminister, im Hinblick auf die Sitzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben im Januar 2006 diese Entscheide zu fällen und uns zu sagen, wie er sich entscheidet - zugunsten einer positiven Entwicklung des schweizerischen Arbeitsmarktes. Ich bitte ihn, diesen Entscheid nicht mehr weiter hinauszuschieben.