Germann Hannes · Ständerat · 2005-12-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-08
Wortprotokoll
Mit der heutigen Behandlung des Geschäftes verbinde ich die Hoffnung, dass wir dem nun schon einige Jahre dauernden "Goldrausch" wenigstens für einige Zeit ein Ende bereiten können, vielleicht auch endgültig - wer weiss? Den Weg dafür haben die vier Bundesratsparteien mit ihrem kürzlich vereinbarten Kompromiss geebnet. Dieser Kompromiss besteht in einem indirekten Gegenvorschlag zur Kosa-Initiative, der in der Vorlage 3, dem Bundesgesetz über die Verwendung des Bundesanteils am Nationalbankgold, enthalten ist.
In der Folge dieses Kompromisses verzichtete der Nationalrat auf seinen direkten Gegenvorschlag und beschloss, die Kosa-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Damit hat er sich in diesem Punkt unserem Rat angeschlossen. Die Vorlage 2 ist somit bereinigt beziehungsweise erledigt und steht in unserem Rat nicht mehr zur Diskussion.
Wie sieht nun aber der eingebrachte Kompromissvorschlag der Vorlage 3 aus? Artikel 1 bleibt in der ursprünglichen Fassung unseres Rates bestehen. Demnach sollen die als Bundesanteil am Nationalbankgold verbliebenen 7 Milliarden Franken ohne Zweckbindung dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden. Weil sich die Bundesratsparteien nicht auf die Schaffung eines IV-Fonds zwecks Sanierung der IV einigen konnten, wie es unser Rat eigentlich vorgeschlagen hatte, werden die Artikel 2 und 3 gestrichen. Somit verbleibt noch Artikel 4, der die Unterstellung unter das fakultative Referendum sowie das Inkrafttreten des Gesetzes regelt.
Wie aus Artikel 4 Absätze 2 und 3 ersichtlich ist, tritt das Gesetz nur dann in Kraft, wenn die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" vom Komitee für eine sichere AHV zurückgezogen oder aber vom Volk abgelehnt wird. Das heisst, die Zuweisung der 7 Milliarden Franken an den AHV-Fonds erfolgt nur unter der Bedingung, dass die Kosa-Initiative abgelehnt wird. Oder mit anderen Worten: Wird die Kosa-Initiative angenommen, verbleiben die 7 Milliarden in der Bundeskasse und dienen beispielsweise dem Schuldenabbau; es sei denn, das Parlament würde zu einem späteren Zeitpunkt wieder etwas anderes beschliessen.
Ob diese 7 Milliarden Franken eines Tages doch noch zur Sanierung der IV herangezogen werden, darüber wird heute also nicht entschieden. Ich verweise in diesem Zusammenhang jedoch auf die noch hängige parlamentarische Initiative "Bundesanteil Nationalbankgold zur Gesundung der IV" unseres Kollegen Stähelin, der sich den Entscheid über einen allfälligen Rückzug oder Nichtrückzug der Initiative bewusst noch vorbehalten hat, bis der Entscheid über die Kosa-Initiative respektive über dieses Bundesgesetz gefällt ist. Die Tatsache, dass die Mittelzuweisung an die AHV im Falle einer Annahme der Kosa-Initiative ausbleibt, sorgte in unserer Kommission für Bedauern, ja teilweise sogar für Unmut. Die Kommission sieht sich, zusammen mit Ihrem Rat, ein Stück weit um einen guten Kompromiss zur notwendigen Sanierung der Sozialwerke geprellt. Man konnte zudem davon ausgehen, dass die 7 Milliarden unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Kosa-Initiative dem AHV-Fonds zugewiesen würden.
Die WAK hat angesichts dieser Situation und der offenen Fragen um die 7 Milliarden Franken und deren Erträge Bundesrat Merz aufgefordert, dazu auch im Plenum klar Stellung zu beziehen. Hiermit habe ich dieser Forderung Nachdruck verschafft.
Die Kommission ist trotz dieser aus unserer Sicht unschönen Aspekte überzeugt, dass eine Ablehnung des heutigen Kompromissvorschlages die schlechteste aller Lösungen, das heisst gar keine Lösung, wäre.
Wir beantragen Ihnen darum mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen, der sich seinerseits mit 150 zu 0 Stimmen für die Annahme des Bundesgesetzes über die Verwendung des Bundesanteils am Nationalbankgold ausgesprochen hat.
Wenn eine Diskussion gewünscht wird, möchte ich dem Präsidenten noch beliebt machen, dass wir das System diskutieren, weil ja alles miteinander zusammenhängt.