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Escher Rolf · Ständerat · 2005-12-08

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Botschaft und Antrag zur Bahnreform 2 dem Parlament im Februar dieses Jahres übermittelt. Die nationalrätliche KVF hat mit 12 zu 11 Stimmen Rückweisung an den Bundesrat beantragt. Der Nationalrat hat in der Herbstsession mit 120 zu 58 Stimmen erstens die Rückweisung beschlossen und zweitens den Auftrag an den Bundesrat festgelegt; dabei ist er seiner Kommission gefolgt. [PAGE 1085]

Was beinhaltet nun der nationalrätliche Auftrag an den Bundesrat? Er wird beauftragt:

1. die Aufteilung des Bahnnetzes in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz entweder neu zu konzipieren oder darauf ganz zu verzichten,

2. mit der neuen Konzeption der Finanzierung eine konkrete und effiziente Neuordnung der Bahnlandschaft Schweiz zu verbinden,

3. die Pensionskassenproblematik bei den KTU ausführlich darzulegen und

4. die Verlängerung der KTU-Finanzierung bis zum Inkrafttreten der Bahnreform 2 sicherzustellen; das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.

Ihre Kommission ist erstens der klaren Überzeugung, dass die Rückweisung falsch ist. Die Bahnlandschaft Schweiz ist nicht im Rahmen der Bahnreform 2 realisierbar. Bei den betroffenen KTU und Normalspurbahnen hat der Bund keine Aktienmehrheit, keine beherrschende Stellung. Die Lösung einer möglichen Variante "SBB plus x" ist damit nur langfristig realisierbar. Es ist fraglich, ob das durch die Gesetzgebung zu erfolgen hat. Die Pensionskassenproblematik der KTU ist anerkanntermassen ein schwieriges Problem, die Lösung wird daher auch Jahre beanspruchen. Die Kommission ist der Überzeugung, dass die Aufteilung des Bahnnetzes im Rahmen der Gesetzesberatung hätte überarbeitet werden können und sollen.

Die Kommission ist zweitens der Ansicht, dass die Vorlage viele grundsätzlich unbestrittene Elemente enthält. Diese Elemente sollten dringlich geregelt werden: z. B. eine neue vierjährige Leistungsvereinbarung mit den KTU - entsprechend derjenigen mit den SBB -, um auch für die KTU einen vernünftigen Planungshorizont oder die Bundesgarantien für die Anschaffung von neuem Rollmaterial der KTU zu erhalten. Die KTU müssen solches aus Eigenmitteln berappen. Mit einer entsprechenden Garantie könnten die KTU ebenfalls wesentlich bessere Zinskonditionen erhalten.

Die Dringlichkeit dieser und anderer Probleme würde eigentlich gegen eine Rückweisung sprechen. Wenn der Ständerat aber gegen Rückweisung stimmen würde, bestünde eine Differenz zum Nationalrat. Dann ginge die Veranstaltung mit Sicherheit in die Frühjahrssession 2006. Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb, diese Differenz nicht zu schaffen - sie beantragt Ihnen nolens volens die Rückweisung an den Bundesrat, um die Sache zu beschleunigen. Der Bundesrat hat in der Kommission erklärt, dass er unverzüglich an die Überarbeitung der Botschaft geht und dass die Vorarbeiten bereits laufen.

Wir beantragen Ihnen in diesem Sinne also Rückweisung, aber mit einer anderen Begründung und Empfehlung an den Bundesrat, nämlich: "Die Behandlung der Bahnreform 2 darf nach Ansicht der Kommission nicht verzögert werden. Deshalb empfiehlt sie im vorrangigen Interesse einer raschen Beförderung der Bahnreform 2 für die KTU die Zustimmung zum Rückweisungsbeschluss des Nationalrates. Die Kommission empfiehlt indessen dem Bundesrat, die zu überarbeitende Vorlage zu unterteilen und die unbestrittenen Elemente der Bundesversammlung möglichst rasch in einer Teilvorlage und die anderen Elemente in separaten Teilvorlagen zu unterbreiten." Ich füge noch bei, dass Ihre Kommission bei ihrem Antrag und ihrer Empfehlung an den Bundesrat einstimmig war.

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