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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-13

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 23. November drei Entscheide getroffen.

1. Der Dachentscheid lautete, dass mein Departement beauftragt wird, auf Ende dieses Jahres eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten, mit der Möglichkeit, die Aktienmehrheit des Bundes an der Swisscom herabzusetzen, gegebenenfalls auf null. Das ist der Dachentscheid, den der Bundesrat am 23. November getroffen hat.

2. Der Bundesrat hat im Rahmen der Dividendenpolitik entschieden, den Aktionären die freien Mittel, die Eigenmittel, im Hinblick auf die Generalversammlung auszuschütten.

3. Der Bundesrat hat seinen Vertreter angewiesen, im Verwaltungsrat dafür zu sorgen, dass die Swisscom keine Auslandengagements mit Grundversorgungscharakter mehr eingeht.

Das waren und sind die drei Entscheide des Bundesrates.

Ich bedaure, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit diesen drei Entscheiden teilweise mangelhaft war. Der Bundespräsident hat auch dazu Stellung genommen, und er hat bei dieser Gelegenheit klar gemacht, dass sich der Bundesrat im Januar mit dieser und mit anderen Fragen der Kommunikation vertieft befassen will und muss. Fakt ist aber, dass ich der Swisscom den Entscheid über dieses Auslandengagement nicht via Medien mitteilen konnte und wollte - das würde ich auch ein anderes Mal nicht tun -, sondern dass ich am anderen Morgen zuerst Herrn alt Regierungsrat Felix Rosenberg ersucht habe, nach Bern zu kommen, dass ich ihn zusammen mit Kollege Leuenberger schriftlich mandatiert und ihm den schriftlichen Auftrag gegeben habe. Herr Schmid, wir haben ihn mandatiert, in den Verwaltungsrat hineinzugehen; wir haben den Verwaltungsrat nicht gezwungen. Der Verwaltungsrat der Swisscom hat die Mandatierung dann ja auch abgelehnt. Das ist auch klar geworden, er hat sich gar nicht an diese Mandatierung gehalten.

Aber ich wollte diesen Entscheid nicht via Medien an die Swisscom geben, sondern über die ordentliche Mandatierung, wie es sich gehört, wie sie - ich werde noch einmal darauf zurückkommen - im Gesetz vorgeschrieben ist. Ich würde ein anderes Mal wieder den gleichen Weg [PAGE 1116] beschreiten. Wir müssen gewisse Regeln einhalten, und gemäss diesen Regeln mussten wir die Mandatierung machen.

Herr Stähelin redet von einer Hauruckübung. Der Bundesrat hat sich mehrfach über die Situation der Swisscom unterhalten: an zwei Sitzungen Anfang April; die geplante Übernahme von Cesky Telecom war ein Anlass, sich Rechenschaft zu geben; und Ende August fand gestützt auf die Auslegeordnung eine weitere Aussprache zur Abgabe der Bundesmehrheit bzw. zur Vorbereitung dieser Vernehmlassungsvorlage statt. Das UVEK und mein Departement haben es dann übernommen, zuhanden des Bundesrates die Varianten aufzuzeigen, die wir dem Parlament und allenfalls auch dem Volk unterbreiten könnten.

Und dann kam ein weiteres - innerhalb von acht Monaten das vierte - Gespräch im Bundesrat. Das führte dann dazu, dass wir, da die Swisscom praktisch vor dem Engagement in Irland stand, gesagt haben: Das wollen wir noch verhindern, solange nicht die generelle Diskussion zu Ende geführt ist. Denn es ging um ein Milliardenengagement, das man in die Grundversorgung im Ausland vorgenommen hätte, justament noch bevor wir Ihnen diese Entscheide unterbreiten. Das wollte der Bundesrat verhindern.

Von einem Schnellschuss kann keine Rede sein. Es ist auch nicht so, dass der Verwaltungsrat der Swisscom aus heiterem Himmel mit dieser Problematik seitens des Bundesrates befasst wurde. Wir haben schon damals, als es um die Telekom Austria ging, unsere Zweifel klar gemacht. Herr Leuenberger und ich sind nach St. Gallen gereist, wir haben mit Herrn Rauh darüber gesprochen und haben unsere Zweifel an der politischen Situation, nicht an der unternehmerischen, geäussert. Ich teile alle Beurteilungen, die sagen: Die Swisscom ist gut geführt. Wir haben dem Management nie einen Vorwurf gemacht, aber wir haben andere Verantwortungen.

Damit bin ich jetzt bei den Gründen, die uns dazu geführt haben, so vorzugehen: Der Bund ist für dieses Unternehmen der falsche Aktionär. Er kann und will keine unternehmerischen Risiken mittragen. Er muss sich zudem mit den politischen Risiken beschäftigen. Die Kumulation von unternehmerischen und politischen Risiken führt eben dazu, dass wir hier eine neue Lagebeurteilung machen müssen - angesichts der Entwicklungen in diesem Telekommunikationsmarkt, wie sie sich derzeit auch weltweit abzeichnen.

Es ist wahr, dass zwischen der Swissair und der Swisscom unternehmerisch wenige Parallelen bestehen und dass man sie nicht in den gleichen Topf werfen darf; aber das Ergebnis wirkt sich dann eventuell in der Bundeskasse aus. Daher ist die Risikoüberlegung für den Bundesrat eine zwingende Überlegung.

Der Bund hat im Zusammenhang mit der Swisscom vier Rollen:

1. Er hat die Rolle des Mehrheitsaktionärs. Dabei handelt es sich in keiner Art und Weise um einen homogenen Mehrheitsaktionär. Das hat ja die Debatte jetzt sehr schön gezeigt - das ist doch keine homogene Mehrheitsaktionärschaft! Jedes Mal, wenn wir diskutieren müssten, hätten wir die ganze Palette, die Sie hier ausgebreitet haben und die morgen im Nationalrat wahrscheinlich noch akzentuierter ausgebreitet wird.

2. Der Bund ist Regulator. Er hat in der Bundesverfassung einen ganz klaren Auftrag, für die Grundversorgung dazustehen. Das will er tun; der Bundesrat zweifelt nicht an diesem verfassungsmässigen Auftrag der Grundversorgung. Der Bundesrat zweifelt auch nicht, dass er Regulator im Rahmen des TUG und des FMG sein muss und bleiben will. Das ist aber eine andere Funktion, die sich mit jener des Mehrheitsaktionärs teilweise konkurrenziert.

3. Der Bund ist auch Vertreter der Steuerzahlenden. Die Steuerzahlenden sind letztlich dank dessen, dass wir hier die Aktienmehrheit haben, auch befasst, im Guten wie im Schlechten. Wir hatten gute Zeiten; die Swisscom hat sehr viele Dividenden ausschütten können. Wir haben auch Aktienrückkäufe getätigt, wir haben Milliarden für die Bundeskasse gewonnen. Wir riskieren aber, dass sich das angesichts der Marktentwicklung gelegentlich auch ändern kann. Es ist die Aufgabe des Bundesrates, auch den Standpunkt der Steuerzahlenden zu vertreten.

4. Letztlich ist der Bund auch ein Grosskunde. Ich erinnere Sie daran, dass die Post - noch vor wenigen Jahren PTT -, eine Schwester von Swisscom, entschieden hat, ihre Telefonleistungen jetzt via Internet zu beanspruchen. Selbst in diesen Bereichen der "Verschwesterungen" zeichnet sich also ein Wechsel der Marktgewohnheiten in Richtung Marktänderung ab.

Diese vier Funktionen beissen sich zum Teil. Da, Herr Schiesser, haben Sie Recht; das müssen wir jetzt auseinander nehmen. Wir müssen sorgfältig analysieren: Wo will und kann der Bund in diesen vier Bereichen welche Rolle übernehmen? Das musste jetzt einmal auf den Tisch. Vielleicht ist es schon spät. Schauen Sie die Börsenentwicklung an, schauen Sie, wie sich die grossen Telekommunikationsunternehmen in letzter Zeit horizontal oder teilweise abwärts entwickeln. Jetzt haben wir noch gewisse Spielräume; wenn wir noch länger gewartet hätten, hätten wir diese Spielräume nicht mehr. Die Swisscom ist auch in der Bilanz des Bundes ein grosser Vermögenswert. Es ist klar, dass ein so grosser Vermögenswert auch die Risikoverteilung beim Bund strapaziert. Das allein wäre ein Grund, sich diese Situation anzuschauen.

Jetzt wird uns vorgeworfen, wir hätten rechtliche Grundlagen verletzt. Ich halte diesen Vorwurf für haltlos.

Die Swisscom ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Hier gilt in erster Linie das Telekommunikationsunternehmensgesetz. Die Statuten der Swisscom sehen die Entsendung von Staatsvertretern in den Verwaltungsrat im Rahmen dieser spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft vor. Der Bund hat bisher praktisch nie von diesem Recht Gebrauch gemacht, aber jetzt hat er es eben gemacht. Jetzt haben wir, gestützt auf dieses Gesetz, unseren Vertreter im Verwaltungsrat schriftlich instruiert. Entsprechend hat der Bundesrat eben nicht direkt in die unternehmerischen Entscheidkompetenzen eingegriffen - eben nicht! -, sondern er hat diesen Vertreter mandatiert. Der Verwaltungsrat der Swisscom - der im Übrigen nicht lächerlich gemacht wird, Herr Schmid, sondern der eher uns in der Öffentlichkeit lächerlich macht - ist in der Folge bezeichnenderweise auf diese Instruktion nicht eingetreten. Er hat uns zu verstehen gegeben, dass er bereit sei, freiwillig auf dieses Engagement in Irland zu verzichten. Aber er ist auf die Vertretung, die Mandatierung, nicht eingetreten. Von einer Verletzung des Aktienrechtes oder der strategischen Ziele kann nach meiner Meinung daher nicht gesprochen werden.

Zum Börsenwert der Beteiligung und zur Kursentwicklung: Nach Ankündigung der Bundesratsbeschlüsse ist die Aktie tatsächlich gesunken, aber sie hat sich unterdessen zu einem Teil wieder erholt. Der Kurs war am Tag des Bundesratsentscheides bei 423 Franken, der Kurs war vorgestern wieder bei 414 Franken. Ich glaube, da ist eine Bewegung in Gang, die das Ganze in Grenzen hält. Aber natürlich ist bei einer börsenkotierten Unternehmung immer ein Risiko vorhanden, dass gewisse Entscheide oder manchmal Übernahmegerüchte - das erleben wir fast täglich - den Kurs beeinflussen können; und hier war es eben auch so.

Jetzt stellte sich die Frage, Herr Stähelin, ob wir diese ganze Geschichte mit dem Verwaltungsrat der Swisscom hätten vorbesprechen müssen. Das kann man so beurteilen. Ich habe es anders beurteilt, weil man uns ansonsten dann den Vorwurf gemacht hätte, das sei wieder typischer Filz: Sie gehen hin und machen das im kleinen Kreis, möglichst noch unter Freisinnigen - wie früher -, und bringen uns nachher in politischen Zugzwang. Das haben wir nicht gemacht! Das Unternehmen Swisscom ist politisch auf der Seite geblieben, das Unternehmen ist erfolgreich, und es hätte es nicht verdient, dass wir da einen Pakt gemacht hätten. Wir haben uns zu dieser Variante entschlossen; sie ist hart, aber richtig!

Seit dem Börsengang hat die Swisscom eine gute Performance geliefert, und dafür sind wir dem Verwaltungsrat und dem Unternehmen dankbar. Sie haben auch, als sie gesehen haben, dass sich gewisse Strukturbereinigungen abzeichnen, rechtzeitig geschaltet. Das Unternehmen ist gut [PAGE 1117] geführt, daran haben wir nie den geringsten Zweifel aufkommen lassen, auch heute nicht; es ist eine gute Konstellation - Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Es ist in Gottes Namen aber auch so, dass sich in diesem Jahr, 2005, der Aktienkurs mit minus 6 Prozent entwickelt hat, währenddem sich der SMI, die Börse, mit plus 30 Prozent entwickelt hat. Daran können Sie doch nicht vorbeischauen. Das ist nicht mangelndes Management, das ist die Entwicklung bei den Telekommunikationsmärkten.

Schauen Sie einmal eine Aktie wie jene von Vodafone an! Es ist einfach so, dass in diesem Bereich gewisse Sättigungen eingetreten sind und dass deshalb unternehmerische Entscheidungen getroffen werden müssen. Für diese braucht die Swisscom mehr Freiheit, das will ich zugeben. Sie muss mehr unternehmerische Freiheit ohne Einflussnahme der Politik haben, und dazu ist es unseres Erachtens wichtig, dass wir die Aktienmehrheit mindestens absenken können.

Warum, glauben Sie, hat die Deutsche Telekom bekannt gegeben, dass sie über 30 000 Stellen streichen muss? Warum, glauben Sie, will man in Österreich die Aktien der Telekom Austria verkaufen? Überlegen Sie sich, was sich da abspielt: Das sind doch irgendwie Zeichen, dass diese Branche sich in einem grossen Umbruch befindet, und wir müssen und sollen der Swisscom hier Möglichkeiten geben. Wir haben ihr ja auch nicht verboten, Auslandengagements einzugehen, dort, wo sie für die technologische Entwicklung und für den Qualitätsstandard ihrer Dienstleistungen in unserem Land nötig sind. Das soll auch künftig der Fall sein.

Natürlich sind mit jedem Engagement im Ausland Risiken verbunden, und alle Unternehmen, welche Auslandengagements eingehen, müssen mit solchen Risiken umgehen. Manchmal geht das gut, manchmal erweisen sie sich aber tatsächlich als Problemfälle. Diese Erfahrung hat auch die Swisscom mit Debitel gemacht; sie hat diese 3,3 Milliarden Franken verloren. Das war unternehmerisch vertretbar, man hat das untersucht und die Spuren verfolgt. Aber es ist in Gottes Namen ein Verlust in Milliardenhöhe, den das Unternehmen eingefahren hat.

Dazu kommen die politischen Risiken; es wurde in der Debatte erwähnt. Das Marktumfeld, die gewerkschaftliche Situation, die Sozialpartnerschaft, die lokalen Gesetze mit ihren teils unterschiedlichen Vorschriften - all das darf nicht bei uns landen, sondern muss eine Angelegenheit der Swisscom bleiben, so sie dann solche Engagements eingehen möchte.

Ich glaube, hiermit die Hintergründe unserer Entscheide ausgeleuchtet zu haben. Wie geht es nun weiter? Ich habe den Auftrag, zuhanden des Bundesrates und dann vor allem für Sie eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche die Beteiligung des Bundes an der Swisscom zur Diskussion stellt. Da wird dann die Möglichkeit bestehen, dass alle Parteien und Organisationen sich dazu äussern. Es wird welche geben, die sagen, es brauche überhaupt keine Beteiligung des Bundes mehr an der Swisscom. Andere werden sagen, eine Sperrminorität sei nötig usw. Das werden wir im Rahmen der Vernehmlassung alles erleben. Ich glaube, dass für die Zukunft dieses Geschäftes zwei Faktoren wichtig sind:

1. Wir müssen Ihnen und dem Volk klar machen, dass der Grundversorgungsauftrag beibehalten wird. Er steht in der Verfassung, er steht im Gesetz, und das muss auch so sein.

2. Wir sollten auch klar machen können, dass dieses Unternehmen nicht von einem Tag auf den anderen von einem internationalen Grosskonzern übernommen wird. Das wollen wir nicht. Das will der Bundesrat auch nicht.

In dem Masse, wie es uns gelingt, diese beiden Probleme zu lösen, im Verbund mit dem Aktionariat, kommen wir zu einer neuen, zu einer besseren, zu einer klareren Situation, in der die Kompetenzen, die Aufgaben, die Strategien wieder dort platziert sind, wo sie am besten wahrgenommen werden. Dass sich der Bund für strategische Überlegungen bei Unternehmen in technologischen Märkten nicht eignet, das ist für mich völlig klar. Das ist auch in dieser Debatte wieder klar geworden. Es besteht Handlungsbedarf.

Abschliessend darf ich sagen, dass wir im Kontakt mit dem Verwaltungsrat der Swisscom stehen, auch wenn gewisse Spannungen bestanden haben. Wir haben uns nach dieser Entscheidung getroffen. Wir sind auch dabei, gemeinsam diese Strategie zu definieren, die vor allem dann wichtig wird, wenn eine Volksabstimmung zum Ergebnis kommen sollte, dass wir die Mehrheit behalten müssen. Für diesen Fall diskutieren wir die Strategie, und sie ist auf gutem Weg.

Insofern ist es wichtig, dass wir in aller Coolness, in aller Nüchternheit, diese Fragen gemeinsam angehen und dass wir Ihnen dann im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage die richtigen Fragen stellen, sodass am Ende eben auch die richtigen Antworten herauskommen. Wenn diese ganze Debatte dazu führt, dann gibt es am Ende Gewinner. Der Bund ist Gewinner, die Swisscom ist Gewinner, und am Ende wird das Volk in dieser Aktion Gewinner sein. Das ist es, was der Bundesrat will.