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preparatory:AB 62204

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich habe jetzt begriffen, worum es geht. Absatz 3 wurde ja im Nationalrat überhaupt nicht diskutiert. Es war mir deshalb nicht klar, wie dieser Artikel auszulegen ist.

Nun aber doch eine Bemerkung zu meinem Streichungsantrag: Dieser Absatz verlangt, dass die Unternehmen dem Datenschutzbeauftragten die Verträge und die internen Richtlinien melden, wenn sie in einer Gruppe die Daten über die Grenze hinweg transferieren wollen und wenn im Zielland keine gleichwertige Gesetzgebung besteht. Die Tragweite dieser Bestimmung ist unklar - wir haben es soeben auch vom Sprecher gehört -, denn die Modalitäten werden erst in der Verordnung geregelt. Auf jeden Fall kann es nicht sein, dass der Datenschutzbeauftragte die Verträge oder die internen Richtlinien gleichsam inhaltlich genehmigt. Die Informationspflicht kann also nur formeller Natur sein.

Die bisherigen Erfahrungen mit der bestehenden formellen Meldepflicht zeigen aber, dass sie sich in der Praxis nicht bewährt - das wurde mir von vielen Leuten bestätigt. Das schreibt sogar der Bundesrat in seiner Botschaft. Daher schlägt er auch eine Vereinfachung vor. Mit der neuen Informationspflicht ist er aber, so meine ich, wenig konsequent. Auch wenn diese in der praktischen Umsetzung einfach ausgestaltet werden sollte, bringt sie für Unternehmen doch einen Mehraufwand und macht die gemäss Botschaft angestrebten Erleichterungen zunichte.

Ich habe jetzt vom Sprecher gehört, dass es nicht notwendig sei, jeden Datenfluss zu melden. Das steht aber nicht so im Gesetz. Es wird dem Bundesrat überlassen, die Einzelheiten zu bestimmen. Der Sprecher hat dargelegt, dass er davon ausgehe, dass der Bundesrat die Detailregulierungen nicht zu eng auslegen werde. Ich hoffe, dem ist so. Ich möchte jetzt einmal hören, was Herr Bundesrat Blocher dazu meint und wie er die Einzelheiten zu regeln gedenkt. Je nach Auslegung kann ich den Antrag allenfalls zurückziehen.