Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-12-14
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte jetzt nicht auf die Unterschiede zwischen Initiative und jetzigem Vorschlag eingehen, aber die Ausführungen von Herrn Kollega Pfisterer haben mir einmal mehr deutlich gemacht, dass Juristen eigentlich fast alles begründen können. Ich weiss natürlich, dass ich meinen Antrag schwäche, wenn ich das so sage. Es ist schon so, dass wir alles tun können - es gibt ja keine Verfassungsgerichtsbarkeit -, aber wir dürfen die Dinge natürlich jetzt nicht schönreden.
Was machen wir hier konkret? Herr Briner, wir sprechen von Volksabstimmungen; das Volk entscheidet souverän in einer Volksabstimmung. Ob der Bundesrat sagt, man solle zustimmen oder nicht: Das Volk ist frei, Ja oder Nein zu sagen. Hier führen wir nun erstmals ein Prinzip ein, wonach wir sagen: Wenn die Exekutive Nein beantragt, dann darfst du, Volk, Ja oder Nein sagen; wenn aber die Exekutive nichts sagt - also Ja beantragt -, dann darfst du, Volk, nicht Nein sagen. Das ist keine Stärkung der Demokratie. Das ist ein Eingriff in bisherige Volkssouveränität. Man kann dieser Auffassung sein. Aber was mich stört, ist, dass wir einen derart massiven Eingriff erstmals auf Gesetzesstufe einführen und dies nicht auf Verfassungsstufe tun. Hier kratzen wir an der Souveränität des Volkes.
Ich sage das als Nichtjurist. Ich weiss, dass das nicht das gleiche Gewicht hat, wie wenn Juristen sprechen. Aber ich glaube, es ist notwendig, dass hier in dieser Debatte auch Auffassung und Empfinden eines Nichtjuristen einfliessen, und wenn Sie meinen Auffassungen folgen können, machen Sie mir ein schönes Weihnachtsgeschenk. Und Sie tragen - das möchte ich auch sagen - etwas zur Beständigkeit in diesem Rate bei.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Als Frau Bundesrätin Metzler damals aufgrund des Gerichtsurteils diesen Vorschlag gemacht hat, haben wir ihn in diesem Rat mit grossem Mehr abgelehnt. Ich habe ein Zitat unseres Präsidenten hier, der sagte, er sei erstaunt, dass das Bundesgericht mit dem Entscheid mitten in die Debatte platze, nachdem der Ständerat mit recht klarem Mehr das Beschwerderecht abgelehnt habe.
Das Prinzip, dass wir diese Frage auf Verfassungsstufe lösen sollen, möchte ich hochhalten. Diesen Eingriff in die Volksrechte auf Gesetzesstufe erachte ich als nicht haltbar.