Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-12-14

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Es ist eingewendet worden, bei einer Zuständigkeit der Stimmberechtigten sei eine Begründungspflicht nicht realisierbar. Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu dieser allgemeinen Frage: Genügen muss eine "stufengerechte" Begründung. Das, schien mir, war der Tenor dieser Diskussion. Nach der Meinung der Kommission muss es genügen, wenn in einer Gemeindeversammlung dem positiven Antrag der Gemeindebehörden ein einzelner Stimmberechtigter einen begründeten ablehnenden Antrag gegenüberstellt. Findet dieser eine Mehrheit, ist das Gesuch abgelehnt. Gestützt auf diese Ausgangslage hat die Gemeindebehörde einen ablehnenden Entscheid zu verfassen. Dieser ist Gegenstand eines eventuellen Weiterzuges an das Gericht. Das heisst, dass die Gemeindebehörde den ablehnenden Antrag und die allfällige Diskussion in der Gemeindeversammlung oder in der Öffentlichkeit auswerten, zusammenfassen und zu einem anfechtbaren Entscheid verdichten muss. Dies zwingt sie unter Umständen zu unvermeidbaren - ich betone: unvermeidbaren - Ergänzungen, da sonst der Ablehnungsentscheid sinnlos ist und der Rechtsuchende nicht in die Lage versetzt wird, ein Rechtsmittel zu ergreifen. Es ist zu bedenken, dass das Gericht ohnehin von Amtes wegen den Sachverhalt prüft und das Recht anwendet. Es stellt auf die Gründe ab, die nach seiner Auffassung rechtlich massgebend sind, ob sie nun im anfechtbaren Entscheid erwähnt sind oder nicht. Das ist das Prinzip der stufengerechten Begründung. Man kann von einem, der in der Gemeindeversammlung einen Ablehnungsantrag stellt, nicht ein Gerichtsurteil verlangen, sondern man muss von ihm etwas Angemessenes erwarten.

Zum Problem des obligatorischen Referendums habe ich nach meiner Bemerkung zum Eintreten und den Erklärungen von Herrn Inderkum nichts beizufügen.

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-12-14 | Lexipedia | Lexipedia