Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-12-14
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich habe eine Frage. Der Präsident hat die Verfahrenssicherheit betont und gesagt, es gebe eine Beschwerdemöglichkeit gegen das Verfahren. Wenn eine Begründung fehlt, dann ist das eine Verfahrensfrage. Kann man auch materiell gegen die Begründung an und für sich Beschwerde führen, wenn die Begründung schlecht ist? Ich hätte gerne, wenn man diese Frage noch beantwortet. Kann man also nur gegen das Verfahren Beschwerde führen - das haben Sie immer wieder betont - oder auch materiell gegen den Inhalt der Begründung?