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preparatory:AB 62264

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich kann hier nur meine persönliche Meinung darlegen. Wenn eine Begründung mangelhaft ist, dann kann nach meiner Überzeugung das Gericht das auch feststellen. Die Begründungspflicht ist ja letztlich die Kehrseite des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Wenn die Begründung mangelhaft wäre, dann könnte meines Erachtens das kantonale Gericht sagen, dass diese Begründung in der Tat mangelhaft sei, und den Einbürgerungsentscheid kassieren. Dann ginge das an die zuständige Behörde zurück.

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