Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt: wie weit das Gericht eine materielle Prüfung vornimmt. Das ist ja die Schwierigkeit bei dieser Mischform: Ein demokratischer Entscheid lässt sich schwer begründen; die Demokratie hat eben auch ein Element der Willkür, das ist so.
Was die Verfahrensgarantie anbelangt, ist die Sache eindeutig. Da hat der Gesuchsteller ein rechtliches Gehör. Aber was ist die Begründung? Darum ist es gut - wir haben ja die Vernehmlassung ausgewertet -, dass man auf die nachträgliche Begründung verzichtet hat. Wenn nämlich eine Behörde, die den Antrag gestellt hat, nachher begründen muss, warum er abgelehnt worden ist, ist die Neigung natürlich gross, die Gründe so darzulegen, dass das Bundesgericht nachher entscheidet, man hätte dem Antrag zustimmen sollen. Es gibt ja viele Gründe: Es gibt Gründe, die in einer Rechtsprechung eher dagegen wirken, und solche, die eher dafür wirken. Darum, glauben wir, ist es gut, wenn wir auf die nachträgliche Begründung verzichten.
Was das Materielle anbelangt, wird sich dann wieder die Frage der Rechtsauslegung stellen: Wie weit hat sie vor der materiellen Begründung und der Verfahrensbegründung Respekt? Da wird sich zeigen, welches Gleichgewicht diese Mischform bekommt und ob sie nicht zu sehr auf die eine oder auf die andere Seite kippt.