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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich kann den Vorwurf, dass die Kommission dies nicht umfassend beraten habe, in dieser Absolutheit nicht stehen lassen. Herr Marty hat zu Recht erwähnt, dass es ja auch mit seinem eigenen Verhalten zusammenhängen könnte. Es ist in der Tat so, dass von keinem Kommissionsmitglied der Einwand erhoben wurde, man gehe zu schnell vor oder gewisse Sachen seien nicht erklärt worden. Wir haben Hearings durchgeführt, einerseits mit einem Vertreter der kantonalen Strafvollzugsbehörden, andererseits mit einem kritischen Vertreter der KdK. Wir haben zwei Psychiater anhören wollen, es ist jedoch nur einer der beiden gekommen. Wir haben noch während der Sitzung, sobald wir erkennen konnten, dass er allenfalls nicht kommen würde, telefonisch versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Das Versehen seitens dieses Experten bestand darin, dass er das Hearing in seiner Agenda am falschen Tag eingetragen hatte.

Wir haben dann in der Kommission beraten, wie man diesen Mangel beheben solle, und haben übereinstimmend festgestellt, dass uns eine Beurteilung der psychiatrischen Sachverhalte durchaus auch ohne die Meinung dieses Experten möglich sei, auch wenn wir wussten, dass der von uns angehörte Psychiater eine recht klare Auffassung vertritt, die nicht von allen geteilt wird. Aber es standen nicht Fragen im Vordergrund, die von uns ohne die Anhörung eines zweiten Experten nicht beurteilt werden konnten. Wir können im Verlauf dieser Debatte darauf zurückkommen.

Es lag auch allen Mitgliedern der Kommission die Botschaft des Bundesrates vor, es gab auch ergänzende Berichte, es waren Mitglieder der Verwaltung anwesend. Vor allem - und darauf möchte ich abschliessend nochmals hinweisen - wurden keinerlei Anträge gestellt, die weitere Informationen als notwendig bezeichnet hätten.

Ich glaube nicht, dass es gerechtfertigt gewesen wäre, eine Frage, deren Beantwortung durchaus Schwierigkeiten mit sich bringt, nur wegen dieser Schwierigkeiten nicht zu behandeln. Zeitdruck bestand in dem Sinne, als wir die Auffassung vertraten, es wäre richtig, wenn diese Revision tatsächlich im Verlauf des Jahres 2006 käme. Aber der Zeitdruck war niemals so gross, dass es unmöglich gewesen wäre oder Schwierigkeiten bereitet hätte, die Debatte umfassend zu führen, oder dass es sogar nötig gewesen wäre, sie abzukürzen.

Ich möchte Sie bitten, von dieser Schilderung der tatsächlichen Gegebenheiten aus meiner Warte Kenntnis zu nehmen.

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