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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-12-15

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Vorneweg möchte ich dem Bundesrat für seine Stellungnahme danken. Der Bundesrat teilt darin nämlich mein eigentliches Hauptanliegen. So hält er abschliessend selbst fest, dass das Erkennen der tatsächlichen Achslasten für Fahrzeugführer nicht immer einfach ist. Damit haben wir mindestens einmal eine gemeinsame Basis. Gerade wegen der für die Chauffeure nicht immer einfachen Erkennbarkeit muss die bestehende Regelung angepasst werden. Der Gesetzgeber muss verständliche und leicht überprüfbare Regeln aufstellen. Ansonsten werden solche Regeln zur Schikane, namentlich dann, wenn sie eben auch noch strafrechtsbewehrt sind. Die Chauffeure werden kriminalisiert, zumal die Bussenhöhe im Vergleich zur Schwere des Vergehens und zu dem, was im Ausland dafür an Strafen verhängt wird, unverhältnismässig ist. Diese Unverhältnismässigkeit lässt sich nicht einmal mit den Zielen unserer Verlagerungspolitik rechtfertigen, zumal einmal mehr vor allem der Binnen- und nicht der Transitgüterverkehr betroffen ist.

Zum Argument der Toleranz darf ich Folgendes ausführen: Ich stimme dem Bundesrat zu, dass das alte Recht kein Ordnungsbussenverfahren für Achslastüberschreitungen kannte und Überschreitungen von mehr als 2 Prozent verzeigt wurden. Nicht vergessen darf man aber, dass die Kontrolle der Achslasten bis vor wenigen Jahren praktisch kein Thema war, und zwar deswegen nicht, weil in den Fahrzeugausweisen die zulässige Achslast überhaupt nicht eingetragen war. Der genannte Geräte- und Messunsicherheitsabzug von 3 Prozent wurde aufgrund der Ungenauigkeiten der verschiedenen Wägeeinrichtungen und Wägemethoden eingeführt. Die in der bundesrätlichen Antwort genannte Sicherheitsmarge ist für die Motorfahrzeugführer von schweren Nutzfahrzeugen ungenügend, da sie als Ausgleich für die Ungenauigkeit der Waage benötigt wird und nicht als fixer Toleranzabzug auf den zulässigen Achslasten gewertet werden kann. Von einer grosszügigen Lösung für den Motorfahrzeugführer kann unter dem Aspekt des Erkennens der Nichteinhaltung des Gesetzes somit nicht die Rede sein.

Zur Bussenhöhe nur ein Vergleich: In der Schweiz wird heute eine Überschreitung der Achslast um mehr als 100 Kilogramm, aber um nicht mehr als 2 Prozent der im Fahrzeugausweis eingetragenen Achslast mit 200 Franken im Ordnungsbussenverfahren gebüsst. In Deutschland wird eine Überschreitung der Achslast zwischen 2 und 5 Prozent gemäss Bussgeldkatalog mit 30 Euro gebüsst. Das heisst, wir haben 3 Prozent weniger Toleranz, dafür aber fünfmal höhere Bussen.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie geringfügige Verstösse in der Schweiz zu drakonischen Strafen führen. Wir haben sonst immer etwas die Angewohnheit, uns harmonisierend den europäischen Normen anzupassen. Dort, wo es uns einmal nützen würde, tun wir dies nicht.

Ich möchte noch zu einem Argument Stellung nehmen, das der Bundesrat anführt, nämlich zur schädigenden Auswirkung zu hoher Achslasten auf unsere Strassen: Im Grundsatz ist dies ja das Hauptargument, das der Bundesrat hier anführt. Dazu zitiere ich gerne eine Studie aus dem UVEK, näherhin aus dem Buwal, aus dem Jahre 2003, von Professor Richard Hirt, der zuhanden des Buwal die Frage der Auswirkung von höheren Gesamtgewichten der Lastwagen untersucht hat. Er hat in dieser Studie ausgeführt: "Bei gleichbleibender Transportmenge ist mit den neuen Lastwagentypen eine eher günstige Wirkung zu erwarten, weil für die gleiche Transportmenge weniger Fahrten notwendig sind und diese mit strassenschonenden Fahrzeugen gemacht werden." Die schädigende Wirkung auf die Strasseninfrastruktur bei Achslastüberschreitungen darf daher nicht generalisiert werden - das ist jetzt meine Schlussfolgerung. Ich hoffe, dass man Herrn Professor Hirt wirklich trauen kann. Damit wäre das Hauptargument, nämlich eine unverhältnismässige kostenmässige Belastung der Strassen wegen zu hoher Achslasten, vom Tisch.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meine Motion gegen den Willen des Bundesrates anzunehmen. Erstens kann ein Chauffeur nicht voraussehen, wann die Achslasten überschritten sind, wie dies beim Gesamtgewicht möglich ist. Das ist strafrechtlich gesehen eine unhaltbare Situation. Zweitens sind die Strafen im Verhältnis zu jenen anderer Länder drakonisch, und drittens glaube ich tatsächlich, dass auch die Auswirkungen höherer Achslasten keineswegs so sind, wie es das Astra dem Bundesrat vorgerechnet hat, wenn man der Studie Hirt glauben darf.

Ich bitte Sie daher, meine Motion anzunehmen.

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