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Escher Rolf · Ständerat · 2005-12-15

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Zu Artikel 6, Beurteilung der sicherheitsrelevanten Aspekte: Im Sinne meiner vorherigen generellen Erwägungen erwähne ich hier noch etwas Handfesteres. Die Behörde legt fest, welche Sicherheitsgutachten zu erarbeiten sind. Die Bauherrschaft hat die Sicherheitsgutachten beizubringen. Mit der Erarbeitung dieser Sicherheitsgutachten hat die Bauherrschaft unabhängige Gutachter zu beauftragen. Die Behörde prüft die Gutachten und stimmt den Schlussfolgerungen zu oder lehnt sie ab. Grundsätzlich aber soll nach Ansicht der Kommission nicht die Behörde selbst solche Sicherheitsgutachten erarbeiten, und darum haben wir Absatz 3 neu verfasst und beantragen Ihnen diesen zur Annahme. Er lautet: "Diese Sicherheitsgutachten sind von unabhängigen Stellen zu erarbeiten."

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