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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2000-09-20

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Die Schweiz ist ein Exportland. Ich habe die Ehre, den Verband der gewichtigsten Exporteure der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie zu präsidieren. Diese Industrie exportierte 1999 Güter und Leistungen im Umfang von 53 Milliarden Franken. Es handelt sich dabei, offensichtlich in zunehmendem Masse, um eine KMU-Industrie. Unsere Industrie ist innovativ, der Werk- und Denkplatz Schweiz ist intakt. Sie könnten also fragen, wieso diese Industrie die Staatskrücke Exportförderung will.

Die Antwort ist einfach. Wir haben uns im beinharten Standortwettbewerb zu behaupten. Die Verwaltung und vor allem die Diplomatie können und sollen uns dort unterstützen, wo dem einzelnen Unternehmen der Zugang fehlt, respektive wo der Aufwand zur Erarbeitung länderspezifischer Informationen viel zu gross wird. Zweifellos wollen wir nicht mehr Hilfestellung, als unsere Konkurrenten im Ausland erhalten. Allerdings darf es auch nicht wesentlich weniger sein. Heute ist es aber wesentlich weniger. Es geht also um die Sicherstellung gleich langer Spiesse.

Zum Gesetz selbst: Das Rahmengesetz mit den in den Mehrheitsanträgen geforderten Anpassungen bildet eine zweckmässige Grundlage für die Exportförderung. Diesem Gesetz und den Mehrheitsanträgen ist zuzustimmen. Die Anliegen unserer Praktiker wurden in der WAK und in der APK aufgenommen. Wir wollten und wollen, dass das wenige Geld effizient, zielgerichtet und schwergewichtig vor Ort, also in den Bestimmungsländern, eingesetzt wird und nicht in der Exportförderungsorganisation selbst. Wir wollen, dass der Exportförderer mit einem Leistungsauftrag und mit unternehmerischem Freiraum ausgestattet wird. Wir wollen unsere Aussenstellen der Diplomatie viel intensiver und zielgerichteter, nämlich den Export fördernd, eingesetzt wissen. Wir wollen, dass es den kleinen und mittleren Unternehmen einfach gemacht wird, schnell und unkompliziert an die interessanten Informationen zu kommen.

Wir suchen also die kompetente und rasch handelnde Anlaufstelle. Dazu muss der Exportförderer in der Praxis ausgebildet werden. Zu diesem Zweck beantragen die Kommissionen die zusätzlichen 4,5 Millionen Franken.

Diese Investition ist nötig und lohnend. Die Chance, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen eine echte Wirkung erzielt werden kann, steigt damit beträchtlich. Die Arbeitnehmer werden dafür dankbar sein.

[PAGE 928] Ich bitte daher darum, diesem Zusatzkredit zuzustimmen.

Zu den Ethikanliegen: In aller Regel wissen die Unternehmer, was sich gehört. Ein wesentlich ethischeres Verhalten, als es unsere ausländischen Konkurrenten leben, soll man von uns nicht verlangen. Mit "Zusatzseilen" bewältigen wir die Gratwanderung nicht besser, höchstens langsamer und zum Vorteil unserer internationalen Konkurrenz.

Erwarten Sie von den Exporteuren ganz einfach Anstand, und legen Sie ihnen in diesem Gesetz nicht zusätzliche unnötige Fesseln an. Die diesbezüglichen Minderheitsanträge sind deshalb entschieden abzulehnen.

Ich danke Ihnen allen und ganz besonders den Mitgliedern der APK für die Unterstützung der schweizerischen KMU-Exportindustrie. Die Zeichen, die wir heute mit diesem Gesetz setzen, können im EDA nicht übersehen werden. Die Unternehmergespräche am Rande der diesjährigen Botschafterkonferenz brachten übrigens das Interesse und die Bereitschaft unserer Diplomatie deutlich zum Ausdruck. Ich bin zuversichtlich, dass es Staatssekretär Syz gelingen wird, die Kräfte zu bündeln und die nötige Wirkung zu erzielen; darauf kommt es an.