Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-12-15
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Wir haben von Herrn Hess gehört, in dieser Branche gebe es 11 000 Beschäftigte. Das macht 11 000 Arbeitsplätze, schwergewichtig in Gebieten, die wir gelegentlich auch als Rand- und Berggebiete [PAGE 1182] bezeichnen. Es geht also um eine volkswirtschaftlich wichtige Beschäftigungsquelle für Menschen in Berggebieten, in Randgebieten.
Es fragt sich nun, ob für eine so grosse Gruppe von Arbeitnehmenden gewisse Regulierungen nötig sind, ob man das dem sogenannt freien Markt und den gesetzlichen Vorschriften überlassen kann, die ja Minimalvorschriften sind, oder ob da irgendwelcher weiterer Regelungsbedarf vorhanden ist. Antworten sind da und dort gefunden worden. Ich darf daran erinnern, dass der Kanton Wallis, der recht viele Beschäftigte in dieser Branche hat, seinerseits für das Seilbahnpersonal einen Normalarbeitsvertrag erlassen hat. Er hat es also als wichtig genug erachtet, dass hier die öffentliche Hand gewisse Regeln festlegt. Diese Regeln werden aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes festgelegt. Diese Regeln werden aber auch festgelegt, um eine Marktordnung, um eine Wettbewerbsordnung zu schaffen, in der Meinung, dass der Wettbewerb zwischen diesen Firmen, zwischen diesen Institutionen nicht über die Arbeitsbedingungen stattfinden soll, sondern dass es ein Qualitätswettbewerb sein soll.
Ich habe zur Kenntnis genommen - und dem ist nicht zu widersprechen, das stimmt -, dass der Bundesrat tatsächlich die Absicht hat, generelle Regelungen in der Bahnreform 2 vorzusehen. Das ist so ein bisschen die Geschichte mit dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach. Schöne Tauben auf Dächern sind etwas Schönes, aber im Moment hilft das in der Regel wenig. Daher möchte ich Ihnen jetzt dieses Spätzchen mundgerecht machen.
Wenn die Minderheit beantragt, einen Buchstaben f einzufügen, wonach die Betriebsbewilligung erteilt wird, wenn "die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleistet werden", dann ist das - ich darf Sie daran erinnern - eine nicht ganz neue und nicht mehr originelle Formulierung. Es ist die Formulierung, die im geltenden Eisenbahngesetz steht; es ist die Formulierung, die im geltenden Fernmeldegesetz steht; es ist die Formulierung, die wörtlich, buchstäblich, im geltenden Postgesetz steht. Wir finden, es könnte nützlich sein, das auch hier einzufügen.
Ich hätte hier und heute gerne Erklärungen von den verantwortlichen Seilbahnunternehmern gehört - und wenn ich "verantwortlich" sage, meine ich auch, dass ich sie als sozial verantwortungsbewusste Unternehmer einstufe; das mag Herr Hess gerne als Kompliment mit nach Hause tragen. Denn es hätten heute, meine ich, Erklärungen erfolgen können, dass wir da gesetzlich gar nichts zu regeln bräuchten, weil sie, die Unternehmer, mit ihrem Personal vertragliche Absprachen treffen und das alles bilateral regeln würden. Das erfolgte leider nicht. Normalerweise ist das Bekenntnis zu den Gesamtarbeitsverträgen eher so ein 1.-August-Thema oder auch ein Thema vor dem 25. September 2005, und schon am 26. hat dieses Thema etwas an Brisanz und an Aktualität verloren. Deshalb möchte ich ihm auch am 15. Dezember noch einmal zu einer gewissen Bedeutung verhelfen.
Solche Erklärungen sind leider nicht erfolgt. Ich müsste ja eigentlich einen Antrag stellen, der erheblich weiter ginge - aber das könnte Ihre zarten Gemüter schockieren, und darum tue ich es nicht. Ich müsste eigentlich beantragen, dass Bewilligungen nur an Firmen erteilt werden, die nachweisen, dass sie mit ihrem Personal einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen haben - das wäre ein gewerkschaftlicher Standpunkt, wie er in der Wirklichkeit Europas und zunehmend auch der Schweiz etwa vorkommt. Das tue ich nicht, mit Rücksicht auf gewisse Empfindlichkeiten, und nehme darum die schwierige Formulierung auf der Fahne auf, die noch gar nicht definiert ist. Wenn Sie diese Formulierung genau lesen und mich fragen, was das bedeute, dann muss ich Ihnen die Antwort schuldig bleiben. Diese "Arbeitsbedingungen der Branche" sind noch nicht definiert; sie wären zu definieren. Es könnte ein Ansporn sein, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen - meinetwegen auch tripartit mit den Behörden -, um diese Bedingungen zu definieren.
Das heisst also im Klartext: Wenn Sie heute dieser Formulierung zustimmen, ändert das noch keinen Rappen am Lohn des Seilbahnangestellten X oder des Seilbahnangestellten Y irgendwo in der Schweiz. Es gibt eigentlich nur dem Willen und der Meinung des Gesetzgebers Ausdruck, es seien hier Arbeitsbedingungen der Branche zu definieren und es sei ihnen dann, wenn sie einmal definiert seien, auch zum Durchbruch zu verhelfen. Nachdem dieses Parlament das bereits in drei Gesetzen - ich habe sie vorhin aufgezählt - getan hat, bin ich sicher, dass es durchaus möglich sein sollte, es auch beim Seilbahngesetz zu tun. Vorbehalten bleibt selbstverständlich immer die Bahnreform 2, wo wir dann vielleicht eine grosse Gesamtlösung finden, die aber leider noch sehr, sehr "taubig" auf dem Dach sitzt.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.