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Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2000-09-20

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Das Exportförderungsgesetz, über das wir heute beraten, betrifft eine Aufgabe, die seit 1927 ein Gemeinschaftswerk von Bund und Wirtschaft ist. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Aussenwirtschaft. Der Ständerat behandelte diese Vorlage als Erstrat, und er stimmte der Vorlage am 6. Juni 2000 zu, mit der Ergänzung, dass die Exportförderungsinstanz vom Bund einen Leistungsauftrag erhalten soll.

Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, das die alten Erlasse des Bundes betreffend die Subventionierung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (Osec) ablöst. In Zukunft werden laut diesem Gesetz mehrere Exportförderer bezeichnet. Es steht heute allerdings fest, dass mit der Osec ein Leistungsauftrag vereinbart wird. Auf den Exportförderer Osec werde ich später noch zu sprechen kommen.

Neben diesem Rahmengesetz beantragt der Bundesrat für die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001 bis 2003 einen Rahmenkredit von 40,8 Millionen Franken. Für die APK hat dieses Geschäft wichtige aussenpolitische Dimensionen. Sie hat aus diesem Grunde verlangt, dass es in der APK behandelt wird, und da die WAK in Wirtschaftsfragen Spezialistin ist, wurde sie zu einem Mitbericht eingeladen. Sie hat in einer Subkommission sehr intensiv und gründlich gearbeitet.

Die APK konnte mit den Herren Schneider-Ammann und Spuhler aus der WAK die Probleme und Bedürfnisse der Exportförderung diskutieren. Dabei kristallisierten sich ganz klar drei Schwerpunkte heraus, die aus der Sicht der APK im Gesetz griffiger formuliert werden müssen.

1. Die Zielsetzung des neuen Gesetzes sollte speziell auf die KMU ausgerichtet werden. Damit soll nicht eine Kluft zwischen Gross- und Kleinunternehmungen geschaffen werden. Grossfirmen sind mit eigenen Leuten in den Exportmärkten vertreten und deshalb auf die Exportförderung nicht so angewiesen wie KMU. Kleine und mittlere Unternehmungen brauchen eine kompetente und rasch handelnde Anlaufstelle. Sie verfügen nicht über die nötigen Stäbe und Ressourcen, um ein bestimmtes Produkt in ein bestimmtes Land zu exportieren. Heute geht beim Kleinunternehmer viel Zeit verloren, bis die nötigen Informationen vorliegen. Statistisch ist es erwiesen, dass z. B. in der Metallbranche nur 20 Prozent der Betriebe Exporterfahrung haben.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass im Gesetz auf die Förderung der KMU hingewiesen wird. Die APK des Nationalrates beantragt Ihnen in Artikel 1 eine entsprechende Ergänzung.

2. Nach Auffassung der APK hat der Bund seine Aussenstellen in den Dienst der Exportförderung zu stellen. Wir sind überzeugt, dass dies in verschiedenen Ländern und in verschiedenen Koordinationsbüros auch geschieht. Damit dieses Aussennetz professionalisiert werden kann, beantragt die APK in Artikel 1 Absatz 2 des Finanzierungsbeschlusses einen Zusatzkredit von 4,5 Millionen Franken für die Ausbildung der zuständigen Personen. Die Ausbildung soll hauptsächlich vor Ort, in den Schwerpunktländern, erfolgen. In der Schweiz bilden die Grossfirmen, die im Exportgeschäft tätig sind, ihre Mitarbeiter sehr gut aus. Die Mitarbeiter von Aussenstellen des Bundes jedoch müssen auch die Bedürfnisse der Exportfirmen kennen; umgekehrt müssen die Firmen die Repräsentanten in den Aussenstellen der Schweiz kennen.

Offenbar ist das heute nicht so sehr der Fall. Ein Grund dafür sind sicher die kurzfristigen Engagements der Wirtschaftsattachés bei den Botschaften. Es braucht - das ist ja klar - viele Jahre, bis ein Verantwortlicher die zuständigen Leute, aber auch die Wirtschaft des Landes kennt. Die regelmässigen Rotationen, die heute vorgenommen werden, sind negativ und der Arbeit der Botschaften sicher nicht sehr förderlich. Damit das Ziel, das wir anstreben, erreicht werden kann, braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen dem EDA und dem EVD. Nach Aussagen von Herrn Staatssekretär Syz ist die Bereitschaft zum Aufbau neuer Strukturen im diplomatischen Korps vorhanden. Gute Koordination und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesämtern vereinfachen den Zugang zu den Ressourcen. Unkoordiniertes oder gar konkurrenzierendes Auftreten, wie das heute zum Teil leider der Fall ist, darf mit der neuen Organisation nicht mehr vorkommen.

Um in der Unterstützung der Exportförderung mit anderen Ländern gleichzuziehen, braucht es keine Verbesserung der heutigen Strukturen, sondern es braucht einen Quantensprung. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel. Die gesamthaft beantragten 4,5 Millionen Franken sollen in den nächsten drei Jahren gezielt für die Ausbildung eingesetzt werden.

3. Zum Leistungsauftrag: Seit 1927, seit der Schaffung der Gesetzgebung, hat die Osec mit ihrer Zentrale für die Exportförderung die Leistungen verkauft. Über die Stellung der Osec wurde in der APK engagiert und ausführlich diskutiert. Man war übereinstimmend der Meinung, dass die Osec in der heutigen Form ihren Auftrag nicht mehr wahrnehmen kann. Auf der einen Seite ist sie zu bürokratisch, auf der anderen Seite wird sie im Ausland zu wenig oder gar nicht wahrgenommen. Verschiedene Firmen wollen mit der Osec nichts zu tun haben, weil ihr Vorgehen zu kompliziert sei. Es wird ihr auch der Vorwurf gemacht, dass die Mittel zu wenig [PAGE 926] im Aussennetz eingesetzt werden und dass zu viel in der Verwaltung versickert.

Durch den neuen Direktor, der ein neues Management aufbaut, werden die Strukturen der Osec überprüft und auf einen Stand gebracht, der unserer Wirtschaft nur von Nutzen sein kann. Nach dem neuen Gesetz soll die Exportförderung eine professionalisierte Informationsplattform zu den Möglichkeiten des Exports in die verschiedensten Länder zur Verfügung stellen. So sollen die KMU zum Beispiel Auskunft darüber erhalten, ob sie für eine Exporttätigkeit überhaupt geeignet sind, sollen aber auch auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die mit solchen Geschäften verbunden sind. Dabei geht es um Vermittlung und Kontakte; nie wird Geld an eine Unternehmung ausbezahlt.

Im Entwurf zum Leistungsauftrag des Seco an die Osec wird als Handlungsrahmen festgelegt, dass die Osec ein kompetentes Exportförderungsnetz aufbaut und ihre Leistungen dort einbringt, wo ein nachgewiesenes Bedürfnis der Wirtschaft - insbesondere der KMU - besteht, aber kein entsprechendes Angebot da ist.

In der APK wurde über den Grundsatz diskutiert, wieweit ein Leistungsauftrag mit ethischen Auflagen verknüpft werden soll. Soll Exportförderung z. B. nur in Bezug auf Länder betrieben werden, die Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards einhalten und Antikorruptionsbestrebungen verfolgen? Die Mehrheit der APK war der Meinung, der Auftrag sei auf die ökonomischen Aspekte zu beschränken - ohne dass dabei die ethische Abstützung unserer Aussenpolitik infrage gestellt werden soll. Die Schweiz ist zahlreiche Konventionen eingegangen und hat Regelungen getroffen, die ganz klar auch für die Exportförderung gelten. Aus diesem Grunde sollen nach Auffassung der Mehrheit im Gesetz nur Bestimmungen festgehalten werden, die sich auf die Exportförderung beziehen. Eine Minderheit der APK dagegen wird Anträge für die Aufnahme von ethischen Richtlinien einbringen.

Die APK beantragt dem Rat, auf das Bundesgesetz zur Förderung des Exports und auf den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001-2003 einzutreten.