Briner Peter · Ständerat · 2005-12-15
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Der vorliegende Bericht über die im Jahre 2004 vom Bundesrat selbstständig abgeschlossenen internationalen Verträge ist der fünfte Bericht dieser Art. Er basiert auf dem Regierungs- und [PAGE 1172] Verwaltungsorganisationsgesetz. Aufgrund des bundesrätlichen Berichtes kann das Parlament prüfen, ob einzelne vom Bundesrat abgeschlossene Verträge der Genehmigung der Bundesversammlung bedürfen. Kommt es zu diesem Schluss, so kann es mit einer Motion verlangen, dass ihm der Vertrag nachträglich im ordentlichen Genehmigungsverfahren unterbreitet wird. Ein Vertrag, der während eines solchen Verfahrens bereits in Kraft ist, wird weiter angewendet. Sollte das Parlament ihn nicht genehmigen, so müsste er durch den Bundesrat auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Die Darstellung des Berichtes entspricht jener des Vorjahres. Die einzelnen Verträge sind einheitlich strukturiert dargestellt, mit einer Zusammenfassung des Inhaltes, der Darlegung der Gründe für den Abschluss, den durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, der gesetzlichen Grundlage der Genehmigung sowie den Modalitäten ihrer Inkraftsetzung und Kündigung.
Neu enthält der Bericht ein Kapitel in Tabellenform - nach Departementen gegliedert -, in dem die Vertragsveränderungen aufgeführt sind, die im Laufe des Jahres 2004 erfolgten. Zudem wurden, einem Wunsch der APK entsprechend, die Angaben über die Kostenfolgen der jeweiligen Verträge nach Möglichkeit präzisiert.
Im Ganzen handelte es sich um 203 Verträge, 132 davon allein aus der Deza. In der Kommission werteten wir diesen Bericht als eine gute, gesamtheitliche Übersicht, eine Buchhaltung, die sich eingespielt hat. Die Diskussionen zu einzelnen Verträgen konzentrierten sich auf die Frage nach der Konditionalität, wo es um Abkommen über technische Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit oder Budgethilfe geht. In einem Fall - es ging dort um Aufbauhilfe - konnte aufgezeigt werden, dass das Partnerland das Wort "Geld" durchaus versteht, wenn es um eine wirkliche Zusammenarbeit gehen soll.
Generell wird Konditionalität im engeren Sinn aber nicht angestrebt. Die Kooperation wird über einen Migrationsdialog gesucht, in dem die Gesamtheit der Schweizer Interessen eingebracht werden; das wird als wirksamerer Link betrachtet. Im Fall von Budgethilfe, z. B. an Länder wie Tansania, Ghana oder Mosambik, werden dabei schon auch Bedingungen gestellt, beispielsweise in Bezug auf Good Governance oder auf makroökonomischer Ebene.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession von diesem Bericht Kenntnis genommen, ohne Anträge zu stellen.
Die APK beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.