AB 62458
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-15
Wortprotokoll
Es ist bemerkenswert, dass wir uns in der gleichen Session mit dem Verbot von Hunden und mit der Wiedereinwanderung des Bären befassen. Ob Bären anstelle von Hunden die Sicherheit der Menschen in den betroffenen Regionen erhöhen, möchte ich zumindest bezweifeln.
Doch vorerst zum Sachverhalt: Als in diesem Sommer ein Bär aus dem Süden ins Unterengadin einwanderte, war vorerst das Interesse sehr gross. Journalisten und Neugierige füllten die Hotels, Goldgräberstimmung kam auf. Diese Anfangseuphorie verflüchtigte sich jedoch sehr schnell; allmählich nahm man zur Kenntnis, dass freilebende Bären mit Plüschbären sehr wenig zu tun haben und je nach Aggressivität und fehlender Scheu vor dem Menschen durchaus gefährlich sein können. Zahlreiche friedliche Haustiere wurden denn auch Opfer dieser Aggressivität; Angst machte sich sodann auch bei der Bevölkerung und bei den Gästen breit. Erste Absagen von Gästen erfolgten, die anfängliche Freude verschwand so schnell, wie sie gekommen war. In den Amtsstuben, beim Buwal und bei den kantonalen Jagdorganen versuchte man zu beruhigen. Man will ja in diesen Gremien die Wiederansiedlung des Bären offensichtlich um jeden Preis.
Der Bund ist dabei in einer besonderen Pflicht. Nicht nur hat er den Bären in seiner Gesetzgebung geschützt, er hat auch internationale Verträge unterzeichnet - davon hat der Bundesrat in seiner Antwort übrigens nichts gesagt -, welche den Schutz des Bären und das Ziel der [PAGE 1201] Wiedereinwanderung vorsehen. Ich erwähne insbesondere die Berner Konvention aus dem Jahre 1979. Bern hat sich mit dieser Konvention als Hochburg des Bärenschutzes profiliert. Trotzdem sperrt man die eigenen Bären in unwürdiger Art und Weise in einem kleinen Gehege ein. Ich meine, es wäre ein Zeichen von Bundesbern, wenn es seine Bären frei herumlaufen liesse und damit demonstrieren würde, dass es Bern mit den freilebenden Bären in unserem Land auch wirklich ernst ist.
Sodann ist auch auf die ebenfalls nicht erwähnte, unrühmliche Alpenkonvention hinzuweisen. In der Botschaft dazu wird festgehalten, dass es zur Politik der Schweiz gehöre, gestützt auf die Jagdgesetzgebung, die natürliche Wiedereinwanderung des Bären zu begleiten. Als der Bär sein Unwesen trieb, war von den Begleitern allerdings nichts zu sehen. Nur über die Medien wurden Verhaltensregeln für die verängstigten Menschen in der betroffenen Region kommuniziert. So wurde empfohlen, wenn man den Bären antreffe, solle man abliegen, die Hände über den Kopf legen und sich beschnuppern lassen, der Bär werde dann mit aller Wahrscheinlichkeit weiterziehen. Der von Einheimischen in Leserbriefen ausgedrückten Aufforderung, die Verantwortlichen des Buwal, der Parkdirektor und der kantonale Jagdinspektor sollten dies vorexerzieren, wurde nicht nachgekommen.
Doch nun zu den einzelnen Fragen, zunächst zu den Fragen 1 und 5: Der Bär ist Ende August erstmals aufgetaucht. Unsere Interpellation wurde Anfang Oktober eingereicht. Der Bundesrat hat seine Antwort im Dezember gegeben. Noch ist kein klares Konzept vorhanden, es wird in Aussicht gestellt. Für die betroffene Bevölkerung in der Region Unterengadin ist dieses schleppende Vorgehen nicht akzeptierbar. Es muss rasch Klarheit darüber bestehen, was der Bund tut. Dann kann auch der Selbstschutz definiert und organisiert werden. Was heisst zum Beispiel, Mensch und Bär könnten nebeneinander leben - das wird hier festgehalten -, sofern der Lebensraum des Bären klar eingegrenzt werde und er die Scheu vor dem Menschen nicht verloren habe? Der eingewanderte Bär war offensichtlich kein Musterknabe für die Beamten. Ich meine, er erfüllte die Qualifikation des Bären, der die Scheu vor dem Menschen verloren hat. Und nun, warum handelte man in diesem Fall nicht?
Zu Frage 2 wird vom Bundesrat ausgeführt: "Ein aggressiver Bär muss abgeschossen werden." Es stellt sich hier natürlich die Frage: Wer bestimmt, wann ein Bär als "aggressiv" gilt? Ist es der Bundesrat, oder sind es die Bündner Jäger? Wenn hier von Anfang an Klarheit bestanden hätte, hätte man sich wahrscheinlich viele Kosten und viel Ärger ersparen können. Stattdessen wurde inoffiziell kommuniziert - das hat sehr viele Jäger eingeschüchtert -, dass man mit einer Busse von 50 000 bis 80 000 Franken rechnen müsse, wenn man diesen Bären schiesse. In der Zwischenzeit ist der Bär offenbar im Südtirol verunglückt. Wir warten darauf, was im Frühjahr passiert.
Zu Frage 3: Meine eigentlich wichtigste Frage verlangte die Berücksichtigung der Auffassung der regionalen Bevölkerung bei der Ausarbeitung des Konzeptes. Die Antwort weicht dieser Frage aus. Offensichtlich will man weiterhin von Bern aus diktieren, allenfalls unter Konsultation des Kantons. Ich meine, die betroffenen Gemeinden sollen frei entscheiden können, ob sie auf ihrem Territorium frei umherlaufende Bären haben wollen oder nicht. Stehen dieser Auffassung allenfalls die erwähnten internationalen Verpflichtungen des Bundes entgegen? Dazu fehlt eine Aussage. Wenn ja, müsste bei dieser Frage geprüft werden, wie man hier vorgehen soll.
Nun zu den Entschädigungsfragen:
Zu Frage 6: Wenn der Bund schon den Schutz verfügen will, müsste er auch für die Folgekosten aufkommen. Dieses Engagement müsste umfassend sein. Man kann selbstverständlich darüber diskutieren, ob man Bären mit Sendern ausrüsten will - auch davon wurde gesprochen. Es würde aber nicht genügen, dies zu tun, man müsste auch Personen anstellen, die jeweils feststellen müssten, wo dieser Bär ist, um die Gäste und Touristen entsprechend zu warnen. Wenn man eine solche Infrastruktur aufbaut, macht das wenig Sinn, aber es wäre natürlich eine Aufgabe des Bundes. Der Bund kann sich dieser Verantwortung, nachdem er ja diesen Schutz verfügt, nicht entziehen.
Enttäuschend ist sodann die Antwort auf Frage 7. Es wurde am Anfang gesagt, Schäden, die eintrÄten, würden vergütet, und zwar auf eine unbürokratische Art und Weise. Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Fragen bisher nicht geregelt worden sind. Man hat wohl bezüglich der gerissenen Tiere etwas gemacht; bei Tieren, die abgestürzt sind und gesucht worden sind, streiten sich Bauern noch heute mit dem Buwal und mit dem Kanton über den gesamten Aufwand. Hier müsste rasch eine Lösung gefunden werden.
Mit diesen Hinweisen möchte ich deutlich machen, dass die Behandlung dieses Geschäftes bisher eigentlich mehr von einer Ansiedlungsromantik bestimmt worden ist, nicht aber vom Ziel der Bewältigung dieser Probleme in ihrem ganzen Umfang. Man sollte die Antworten auf diese Grundsatzfragen deshalb übergeordnet behandeln und nicht nur vom Buwal und den Jagdorganen erarbeiten und bestimmen lassen. Ich warte gerne auf das Konzept. Ich erwarte, dass darin die Interessen der einheimischen Bevölkerung bei allen Massnahmen Priorität haben.
Es ist mir auch klar, dass die Antwort nicht von Herrn Bundesrat Leuenberger redigiert worden ist; ich wünsche mir aber, dass er bei den zukünftigen Arbeiten seine sonst übliche Sensibilität für das Unterengadin einfliessen lässt.