Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-15
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15
Wortprotokoll
Das Interesse an einem landesweit einheitlichen Vollzug ist unbestritten. Wir haben in einigen Punkten ein grosses Interesse daran, dass das tatsächlich eingeführt werden kann. Der Hauptgrund dafür, dass Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt, liegt anderswo: Bis jetzt basierte die Luftreinhalte-Verordnung darauf, dass die Kantone eine gewisse Hoheit im Vollzug haben. Das wollten wir nicht mit einer völligen Neuordnung der Luftreinhalte-Verordnung über den Haufen werfen. Ich bin jetzt natürlich gespannt, was die Ständekammer zu dieser Frage sagt. Wenn die Motion so, wie sie formuliert ist, hier und nachher auch im Nationalrat angenommen wird, müssen wir die Luftreinhalte-Verordnung von Grund auf neu gestalten.
Sie sprechen nur gerade von Dieselpartikelfiltern für Baumaschinen. Aber die Motion geht weit, weit über diese Frage hinaus. Was zum Beispiel die Ausrüstung von Dieselpersonenwagen mit Partikelfiltern anbelangt, besteht tatsächlich ein Bedarf an einer bundesweiten Regelung. Da bin ich noch so dafür. Ein landesweit einheitlicher Vollzug soll gestärkt werden, damit wir dieses dringliche Umweltproblem in den Griff bekommen können. Wir sind tatsächlich daran zu prüfen, ob wir eine solche Regelung erlassen wollen, und wenn die Motion Jenny in der Stossrichtung darauf abzielt, sind wir noch so einverstanden.
Der Bund nimmt ja im Übrigen via seine Aufsichts- und Koordinationsfunktion direkt Einfluss auf den kantonalen Vollzug des Luftreinhalte-Rechtes. Wir erlassen beispielsweise Richtlinien oder Empfehlungen und helfen auf diese Weise mit, unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Die heutige Regelung, wonach die Kantone für den Vollzug der Luftreinhalte-Vorschriften verantwortlich sind, sichert den Kantonen grösstmögliche Gestaltungsfreiheit zu und trägt ihren Besonderheiten Rechnung.
Wenn Sie also die Motion annehmen, gibt das eine radikale Änderung, und ich bin gespannt, was die Kantone in der Vernehmlassung dazu sagen werden. Aus diesem Grund haben wir Ablehnung beantragt, nicht wegen den Partikelfiltern und schon gar nicht wegen den Partikelfiltern für Personenwagen.