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Widmer Hans · Nationalrat · 2000-09-20

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Absätzen 3 und 4. In Absatz 3 wird für die Exportförderung die Beachtung ethischer Grundsätze thematisiert. In Absatz 4, Minderheit Baumann Ruedi, geht es erneut um die anerkannten ethischen Grundsätze sowie um die Einhaltung der Menschenrechte, welche dann beide als Kriterien für die Gewährung von Exportförderung im Gesetzestext zu stipulieren sind.

[PAGE 936] Über ethische Grundsätze und über Menschenrechte wird heute sehr viel gesprochen. Verlautbarungen darüber gehören zur "Sonntagskultur" der internationalen Gemeinschaft und somit auch zur "Sonntagskultur" der Weltöffentlichkeit. Das ist sicher gut so, aber es genügt bei weitem nicht. Auf die Realisierung der schönen "Sonntagsbekenntnisse" im Alltag kommt es an.

Das Bundesgesetz über die Förderung des Exportes greift nun tatsächlich zutiefst in den Alltag unserer Aussenwirtschaftspolitik ein - eben in jenen berühmten Alltag, in dem sich unsere sonntäglichen Vorsätze auch zu bewähren haben. Es ist daher sinnvoll, auch unseren aussenwirtschaftlichen Alltag den Kriterien von Ethik und Menschenrecht zu unterziehen. Nur dann können wir glaubwürdig sein, nur dann können wir jene anrüchige Doppelmoral vermeiden, wonach man in den Präambeln, bei den Jubiläen und Staatsbesuchen sehr schön redet und im wirtschaftlichen Alltag skrupellos - teilweise mindestens - dem kurzfristigen Erfolg nachjagt.

Die Berücksichtigung ethischer und menschenrechtlicher Standards kann uns tatsächlich kurzfristig gewisse Opfer abverlangen, aber auf Dauer gesehen zeitigt eine ethisch und menschenrechtlich eng geführte Aussenwirtschaftspolitik mit Sicherheit auch positive Folgen. Unser Land hat in jüngster Zeit feststellen müssen, was es bedeutet und welche Folgen es haben kann, wenn wir in einer Art wirtschaften, welche ethische Grundsätze keineswegs oder viel zu wenig oder nur punktuell berücksichtigt. Irgendwann rächt sich ethische Nonchalance immer, und es bleibt dann bloss noch die peinliche Entschuldigung - mit oder ohne Entschädigungen für die angerichteten Schäden, die zudem sehr oft mit Geld allein gar nicht wiedergutgemacht werden können.

Doch weitsichtiger, als sich im Nachhinein zu entschuldigen, wäre es, rechtzeitig mehr als nur das eigene kurzfristige Interesse zu erkennen; besser wäre es, das eigene, in diesem Falle aussenwirtschaftliche Handeln dem ethischen Imperativ zu unterstellen und es auch aus der Perspektive der anderen und deren Zukunft zu beurteilen und zu überprüfen.

Überlegen Sie auf dem Hintergrund dieser etwas theoretisch klingenden Überlegungen doch nur einmal, wie gut es unserem Lande heute tun würde, wenn es sagen könnte, die schweizerischen Banken hätten mit ihrer Goldpolitik das Apartheidregime Südafrikas weniger gefördert. Oder überlegen Sie, wie gut es heute für die Schweiz wäre, behaupten zu können, sie hätte in den Fünfziger- und Sechzigerjahren in der Türkei, in Lateinamerika, Afrika, Bangladesch nur solche Projekte gefördert, welche auf die ökologischen Bedürfnisse der Ärmsten Rücksicht genommen haben.

Das Ernstnehmen ethischer Grundsätze im aussenwirtschaftlichen Alltag bedeutet, rechtzeitig und nicht erst im Nachhinein immer auch an die gute Zukunft der Schwächsten zu denken.

Weil wir meinen, dass die Berücksichtigung einer guten Zukunft der Schwächsten dieser Erde nicht nur entweder eine gute private Absicht oder kollektives sonntägliches Lippenbekenntnis bleiben darf, plädieren wir dafür, dass die entsprechenden Formulierungen auch in das Gesetz aufgenommen werden.