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Brunner Toni · Nationalrat · 2006-03-06

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06

Wortprotokoll

Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die wir jetzt noch kurz vorstellen können, ist eine kleine, eine moderate Revision. Sie wird daher auch gerne "Minirevision" genannt. Sie wurde in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit begrüsst. Es ist eine Teilrevision, bei der man sich klar am Konsens orientiert, bei der man das Machbare vom Wünschbaren trennt. So ist in der vorberatenden Kommission, also in der UREK, die vorliegende Gesetzesvorlage in der Gesamtabstimmung denn auch einstimmig - bei einer Enthaltung - genehmigt worden. Gleichzeitig kann mit dieser Teilrevision diversen parlamentarischen Vorstössen, die mehr Spielraum im ländlichen Raum und generell mehr Spielraum für die Landwirtschaft gefordert haben, Rechnung getragen werden.

Wieso diese Revision? Was sind die Hintergründe? Sie wissen es: In der Landwirtschaft ist momentan ein grosser Strukturwandel im Gang. Die Zeiten wandeln sich - rasanter denn je. Der Strukturwandel hält auch vor dem ländlichen Raum nicht inne; der Strukturwandel in der Landwirtschaft verschont die Strukturen als Ganzes dort nicht. Als Stichworte für den rasanten Strukturwandel seien erwähnt: die WTO, das in Aussicht gestellte Abkommen, also der rauere Wind des Welthandels; die internationalen Abkommen, die geplant sind bzw. die WTO-Abkommen ergänzen; es sind die offenen Grenzen, es ist der Abbau der Marktstützungen, es sind die schwindenden finanziellen Mittel beim Bund. Es obliegt nun dem Parlament, mit den Mitteln der Raumplanung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem zunehmenden Druck, dem die Landwirtschaft ausgeliefert ist, begegnet werden kann, dass der Wettbewerb mit dem umliegenden Ausland aufgenommen werden kann und dass sich die innovativen und unternehmerischen Geister in der Landwirtschaft in ihrer Entwicklung entfalten können. Die Erfahrungen zeigen uns ganz einfach, dass die letzte RPG-Revision zu einschränkend ausgestaltet wurde und dass es jetzt vorab eigentlich nur punktuelle Anpassungen braucht - wenige, aber gezielte Massnahmen, die der Landwirtschaft, dem aktiven Bauern, der Bauernfamilie den nötigen Spielraum zurückgeben.

Welche Massnahmen sind mit dieser Teilrevision des Raumplanungsrechtes geplant? Es sind vorab fünf Punkte, die ich hier kurz ausführen möchte.

1. Es soll möglich werden, zonenkonform Energie aus Biomasse zu produzieren. Offen ist, ob dies auch auf die Biomasseverwertung zutreffen soll. Darüber werden wir später in der Detailberatung zu befinden haben.

2. Es geht um die Möglichkeit der Ausweitung der inneren Aufstockung von Landwirtschaftsbetrieben.

3. Ehemalige landwirtschaftliche Wohnhäuser sollen besser umgenutzt werden können.

4. Nebenaktivitäten mit einem engen sachlichen Bezug zum Gewerbe können unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens bewilligt werden. Zu denken ist da vorab an agrotouristische Tätigkeiten, also Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh, Beherbergungen generell auf dem Bauernhof, Buschwirtschaften, die sogenannten Besenbeizen. Es sollen aber auch landwirtschaftliche Dienstleistungen wie Lohnunternehmen für andere Landwirte oder auch soziale, Bildungs- und gesundheitliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bauernhof ermöglicht werden. Es ist da vor allem auch an therapeutische Angebote mit Einbezug von Tieren zu denken. Dies soll unter der Prämisse geschehen, dass bei diesen Tätigkeiten ein enger Bezug zur Landwirtschaft besteht und damit auch das wirtschaftliche Argument, das bisher gesetzlich verankert war, wegfallen soll.

5. Hobbytierhalter sollen ihre Tiere unter bestimmten Voraussetzungen in bestehenden Gebäuden halten und züchten können.

Die vorliegende Revision ist alles in allem ein ausgewogener Kompromiss, der vielen Vernehmlassern - das konnte man in den Antworten auf die Durchführung der Vernehmlassung nachlesen - eigentlich noch zu wenig weit geht. Es gibt natürlich auch Vernehmlasser, denen das schon zu weit geht. Aber das beweist eigentlich, dass mit diesem Vorschlag ein guter Mittelweg gefunden wurde, der auch den Bedürfnissen ausserhalb der Landwirtschaft Rechnung trägt. Es wurde nämlich in der Vernehmlassung darauf Rücksicht genommen, dass eigentliche Nebenaktivitäten, sogenannte betriebsnahe nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten, entgegen dem ursprünglichen Vorschlag weiter an das wirtschaftliche Kriterium gebunden bleiben, sprich das Zusatzeinkommen, bei dem man ausweisen muss, dass man darauf angewiesen ist. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen, aber damit wurde den Bedenken des Gewerbes Rechnung getragen.

Es ist alles in allem bestimmt kein grosser Wurf, aber, das darf man auch festhalten, für die Landwirtschaft ist es von mir aus gesehen ein richtiger Schritt.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, die diesen Beschluss einstimmig gefasst hat, Eintreten auf diese Vorlage, und ich möchte Ihnen nahe legen, in der Detailberatung den Anträgen der Mehrheit zu folgen. Es wurden auch noch viele Einzelanträge eingereicht, aber auf diese gehe ich dann in der Detailberatung ein.