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Bäumle Martin · Nationalrat · 2006-03-06

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2006-03-06

Wortprotokoll

In dieser Vorlage gibt es nach dem Eintreten eigentlich drei Konzepte. Die Mehrheit spricht von einer kompletten Deregulierung, bezieht diese aber nur auf den Bund - eigentlich findet die Deregulierung nur beim Bund statt. Ohne Zusatzaufwand der Kantone würde diese Deregulierung den erreichten Zustand des Gewässerschutzes gefährden. Mit der geplanten ersatzlosen Aufhebung gewisser Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz besteht die grosse Gefahr, dass wir in einigen Jahren wiederum über dieses Thema werden sprechen müssen, weil dann die ersten Schäden eintreten. Es geht nämlich nicht prioritär und primär nur um die neuen Anlagen, die weiterhin im Gesetz geregelt werden, sondern es geht vor allem um die grosse Anzahl der bestehenden Anlagen. Diese sind eben nicht alle technisch auf dem Stand, der hier vorne von einzelnen Votanten genannt worden ist. So sind heute viele Anlagen in den Kantonen noch nicht wirklich erfasst und schon gar nicht doppelwandig. Das heisst, gerade all diese alten Anlagen werden ohne eine zusätzliche Regelung in keinem Kataster erfasst. Sie werden uns allenfalls in einigen Jahren Probleme bereiten.

Ich habe bereits im Eintretensvotum erwähnt, dass offensichtlich auch beim Bafu Zweifel herrschen, ob das auf lange Sicht wirklich die richtige Lösung ist. Man spricht dort von einer Regelung "auf Zusehen hin".

Ein weiteres Konzept hat eine Minderheit unter der Anführung von Frau Menétrey gefunden. Sie will im Wesentlichen die bisherige Situation beibehalten mit der Quasi-Pflicht des Bundes, hier zu regeln. Dieses Konzept wäre eigentlich das Beste, aber wir wissen mit dem Eintreten auf die Vorlage auch, dass dieser Antrag dem EP 2003 nicht Genüge tun kann.

Deshalb habe ich meinen Minderheitsantrag als drittes Konzept eingebracht. Er geht einen Mittelweg. Er erfüllt einerseits klar die Aufgabe des EP 2003, indem sich der Bund aus dem Bereich des Gewässerschutzes zurückziehen kann und entsprechend die zweieinhalb Stellen - was nicht sehr viel ist, aber immerhin - einsparen kann. Andererseits soll dabei trotzdem die gute Qualität des Gewässerschutzes aufrechterhalten und dauerhaft gewährleistet werden. Die Lösung mit meinem Minderheitsantrag ist für die öffentliche Hand mindestens kostenneutral. Ich bin sogar überzeugt, dass sie letztlich günstiger sein wird als allfällige 26 Regelungen, die die Kantone als Folge dieser bundesrätlichen Deregulierung auf sich nehmen müssen. Zudem schafft mein Minderheitsantrag auch für Eigentümer Rechtssicherheit und wird letztlich günstiger sein als ein Wildwuchs an kantonal unterschiedlichen Regelungen und Mehraufwendungen durch 26 Versicherungslösungen der Gebäudeversicherungen in den Kantonen.

Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 22 Absätze 1 und 5. Ich begründe diese beiden Teile zusammen; ich werde nachher nicht noch einmal sprechen. Als indirekte Folge ist dann Artikel 26bis betroffen, was ich später allenfalls noch begründen werde. Mit der Beibehaltung der zehnjährlichen Wartungsfrist in Artikel 22 Absatz 1 und der Meldepflicht beim Kanton in Absatz 5 nehme ich die minimale Forderung der Mehrheit der Kantone aus der Vernehmlassung auf. Es ist eben schon so - und das wurde hier vorne zu wenig erwähnt -, dass die Kantone in der Vernehmlassung klar gesagt haben, dass sie am liebsten keine Änderung hätten. Wenn aber eine Änderung kommen sollte, dann sollte mindestens diese Frist beibehalten werden, und es sollten diese Wartungspflicht und diese Meldepflicht kommen. Wie ich anfangs gesagt habe, erfüllt ein Grossteil der bestehenden Tankanlagen diese Sicherheitsstandards eben nicht; diese Anlagen sind zum Teil noch gar nicht erfasst. Es braucht diese zusätzliche Bestimmung genau deshalb, um das bisherige Niveau beibehalten zu können und langfristig zu gewährleisten. Ich erinnere Sie an dieser Stelle noch einmal an den Brief der Zürcher Baudirektorin, die stellvertretend für die 15 Kantone in der Vernehmlassung den Minderheitsantrag als Minimalantrag unterstützt.

Ich bitte Sie also, meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen und damit das Bewährte im bisherigen Gesetz beizubehalten und trotzdem eine kosteneffiziente und liberale Lösung zu unterstützen. Ich denke, dass auch der Bundesrat diesen Antrag unterstützen könnte, da gegenüber seiner Vorlage für den Bund keine Mehrkosten und keine Änderungen anfallen.