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preparatory:AB 62554

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion bin ich für Eintreten und für Zustimmung zu dieser Vorlage. Ich bitte Sie auch, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

Alle reden von zu vielen Gesetzen, von zu vielen Verordnungen, von einem Gestrüpp, von einer zu hohen Regulierungsdichte, vom Dschungel der Bürokratie und letztlich auch von der KMU-Fähigkeit der Gesetze. Heute haben wir - da stimme ich mit Herrn Brunner überein - tatsächlich so etwas wie eine kleine Sternstunde in diesem Parlament. Wir machen nicht ein paar Hundert zusätzliche Seiten, sondern wir machen etwas weniger. Da, meine ich, vereinfachen wir etwas; da können wir das mit gutem Grund auch tun.

Wir Freisinnigen stehen ein für die Vereinfachung, aber wir stehen auch ein für die Eigenverantwortung der Menschen. Das ist gerade in diesem Bereich ein sehr wichtiger Punkt und ein wichtiges Anliegen.

Ich danke dem Bundesrat, dass er nun diese Vereinfachung vorschlägt - nicht weil es ein Riesenschritt, ein gewaltiger Schritt oder eine riesige Vereinfachung wäre; aber es könnte doch ein erster Schritt hin zu weiteren Vereinfachungen sein, die uns der Bundesrat vorschlägt. Mindestens hat er beim Wachstumspaket angekündigt, dass in diese Richtung gearbeitet werde. Jede Bewegung beginnt ja irgendwann mit einem ersten Schritt; diesen möchten wir gerne mit Ihnen gehen, Herr Bundesrat.

Ich darf aber auch feststellen, dass der gesamte Ständerat, mit 29 zu 0 Stimmen, diese Vorlage gutgeheissen hat. Ich habe dort keinen Vertreter der CVP gefunden, der gesagt hätte, es sei nicht gut, was wir da beschlossen haben. Interessant ist aber auch, Frau Bader, dass Sie alle in der Kommission mit uns gestimmt haben. Ich hoffe, dass Sie sich heute auch gut überlegen, ob Sie jetzt da einfach umschwenken wollen.

Im Übrigen gilt es auch festzustellen, Herr Aeschbacher, dass die Mehrheit der Kantone für Eintreten auf diese Vorlage ist. Sie haben versucht, etwas anderes zu suggerieren; das ist aber nicht der Fall.

Seit 1972 besteht die Vorschrift, dass Tankanlagen doppelwandig ausgestattet sein müssen. Es ist diese Vorschrift und nichts anderes, die in der heutigen Zeit Wirkung zeigt; es gibt praktisch keine Ölunfälle mehr, oder es sind nur noch kleine Bagatellunfälle. Diese Massnahme ist auch technisch absolut verantwortbar, sie ist kostenmässig zu verantworten. Die Wirkung ist eingetreten. Dort liegt der Grund dafür, dass wir weniger Unfälle haben - und nicht in der Kontrolle der Tankanlagen.

Wenn wir die Gesetzesänderung machen, steigt auf der anderen Seite klar die Eigenverantwortung. Aber die Kontrolle verschwindet nicht, wie das Herr Aeschbacher gesagt hat. Die Kontrolle über die Anlage geht vielmehr auf den Eigentümer über, er muss dafür sorgen, dass die Kontrolle stattfindet. Das steht im Gesetz klipp und klar so geschrieben. Das gibt es auch in anderen Bereichen. Wenn Sie einen Lift zu Hause haben, müssen Sie als Eigentümer auch dafür sorgen, dass der Lift funktioniert und dass er gewartet wird. Dazu müssen Sie logischerweise auch einen externen Berater beiziehen. Es wird also nichts einfach ersatzlos gestrichen, sondern es wird eine andere Verantwortung festgelegt.

Man muss sich aber auch einmal fragen, was eigentlich passiert, wenn die Kontrolle nicht stattfindet. Es gibt Leute, die diese nicht durchführen lassen. Dann rostet die Anlage, und dann rinnt sie. Was passiert dann? Dann läuft das Öl in die zweite Wanne. Was passiert daraufhin? Dann wird der Eigentümer nicht mehr heizen können. Er wird es relativ rasch merken. Dann wird es im Keller zu stinken beginnen, und er wird eine Riesenrechnung bekommen, bis das Ganze [PAGE 20] abgesaugt und entsorgt ist. Ein kluger Eigentümer wird solche Kontrollen selbstverständlich und im eigenen Interesse durchführen lassen, auch ohne Fristsetzung des Staates, um grösseren Schaden zu vermeiden.

Was die Kataster anbelangt, stimmt auch nicht, was gesagt worden ist. Selbstverständlich müssen Sie auch in Zukunft mit jeder Bewilligung für eine Anlage angeben, ob Sie einen Tank in Ihrem Haus haben, und dann kann der Staat das so registrieren. Die einzige Änderung betrifft die Änderungen der Anlagen. Diese können die Kantone dann in die Kataster aufnehmen oder nicht. Die Kantone sind hier gefordert. Aber sie sind heute schon jene, die die Kataster in den entsprechenden Bereichen führen.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, der Vorlage zuzustimmen und dann in der Detailberatung eben auch der Mehrheit zuzustimmen.