Bäumle Martin · Nationalrat · 2006-03-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2006-03-06
Wortprotokoll
Die Finanzlage erfordert Sparmassnahmen und eine Optimierung auf allen politischen Ebenen. Das EP 2003 verpflichtete leider auch das heutige Bafu zu teilweise schmerzhaften Sparmassnahmen. Bedauerlicherweise muss das Bafu zum Teil massiver sparen als andere Bereiche, was ich aus Umweltsicht völlig falsch finde.
Der Vorschlag aus dem Bafu zum Gewässerschutzgesetz ist in der vorliegenden Form kurzsichtig und muss zumindest verbessert werden. Es gilt, die heute gute Qualität des Gewässerschutzes bezüglich Tankanlagen mindestens zu erhalten und vor allem dauerhaft zu gewährleisten. Gerade diese Gewährleistung beruht heute auf klaren Vorgaben aus dem geltenden Gewässerschutzgesetz.
Mit der geplanten ersatzlosen Aufhebung gewisser Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz besteht die grosse Gefahr, dass wir in 10 bis 15 Jahren wieder über Schäden und auch über Gewässerverschmutzungen diskutieren werden. Dies belegt eigentlich auch eine Aussage aus dem Bafu selber, welches offensichtlich auch Zweifel an der eigenen Vorlage hat. Dazu ein Zitat aus den Erläuterungen: "Damit" - also mit dieser Vorlage - "soll der erreichte Sicherheitsstandard auf Zusehen hin erhalten werden können." Somit hat das Bafu wahrlich kein sehr grosses Vertrauen in die eigene Vorlage!
Um eine Gefährdung der Umwelt zu vermeiden, müssten dann die Kantone handeln, und mit dem jetzigen Entwurf der Gesetzesrevision besteht die Gefahr, dass die Kantone 26 unterschiedliche Regelungen treffen werden und damit auch die Eigentümer in den Kantonen ungleich behandelt werden. Dies wird aber im Endeffekt einerseits teurer für die öffentliche Hand als die heutige Lösung mit den zweieinhalb Stellen; andererseits wird diese Lösung auch für die Eigentümer zum Bumerang, weil die heutigen klaren Vorgaben und Sicherheiten wegfallen. So werden die Gebäudeversicherungen diesen Bereich, den sie im Moment nicht geregelt haben, wieder neu regeln müssen, was wiederum mit Aufwand und Mehrkosten für die Eigentümer verbunden ist.
Am liebsten würde ich also die bestehende Regelung belassen. Doch dies ist nun unrealistisch, EP 2003 lässt grüssen. Deshalb sehe ich realpolitisch keine Alternative zum Eintreten, aber es braucht eine differenzierte Lösung. Wenn man den Bund schon aus der Verantwortung entlässt, muss der Gewässerschutz gleichwertig aufrechterhalten werden, und die Lösung muss gegenüber der Lösung des Bundesrates für den Staat, d. h. Bund und Kantone, und für die Eigentümer mindestens kostenneutral sein.
Ich habe deshalb bei Artikel 22 und bei Artikel 26bis zwei Minderheitsanträge eingereicht, welche die minimalen Anforderungen beibehalten, aber trotzdem das Kernziel des EP 2003 erreichen, wenn wir auf die Vorlage eintreten. Der Minderheitsantrag zu Artikel 22 nimmt die minimalen Forderungen von 15 Kantonen aus der Vernehmlassung wieder auf. Kernpunkt ist die Beibehaltung einer Kontrollfrist für die Wartung der Anlagen in den Kantonen, damit diese die bestehenden, bewährten Kataster weiterführen können. Sie haben dazu auch einen Brief der Zürcher Baudirektorin auf dem Tisch, welche diesen Minderheitsantrag unterstützt. Auch Herr Rutschmann hat in seinem Eintretensvotum die Kritik der Mehrheit der Kantone ja erwähnt. Ich werde diesen Antrag in der Detailberatung noch genauer begründen.
Ich bitte Sie also, nach dem zu erwartenden Eintreten auf die Vorlage meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen und damit wenigstens das, was sich im bisherigen Gesetz bewährt hat, beizubehalten.