Stahl Jürg · Nationalrat · 2006-03-06
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06
Wortprotokoll
Mit seinem Eintretensentscheid hat der Rat im Grundsätzlichen einer Vereinfachung der Vorschriften zugestimmt. Jetzt, bei Artikel 22 und später dann auch bei Artikel 23, droht wieder eine Kehrtwendung.
Die Minderheit will das Gesetz verfeinern, neue Auflagen einführen und weiter gehen als das geltende Recht. Der Bundesrat hingegen schlägt uns eine Vereinfachung der Vorschriften über die Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten vor. Der Ständerat ist in seiner Debatte dem Entwurf des Bundesrates einstimmig gefolgt.
Die SVP-Fraktion unterstützt diese Absichten, sowohl jene des Bundesrates als auch jene des Ständerates, und setzt sich für eine Vereinfachung und somit eine Entlastung ein; im Wissen darum - das zeigt diese Debatte -, dass durch diese kleine Revision nur eine sehr kleine Vereinfachung, eine sehr kleine Deregulierung, durch Stärkung des Faktors Eigenverantwortung erreicht werden kann.
Ist der Entwurf des Bundesrates somit zu begrüssen, und sind die Anträge der Minderheiten zu den Artikeln 22 und 23 abzulehnen? Die Delegation an die Kantone und das Ersetzen des Zehnjahres-Kontrollrhythmus durch allgemeine Anforderungen machen Sinn, sind vernünftig, sind auch durchsetzbar und vertretbar. All dies unterstreicht auch - das vergessen die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheiten -, wie gut heute die Qualitätsstandards der Anlagen in der Schweiz sind.
Auch wenn die Kontrolle alle zehn Jahre durch das Gesetz nicht mehr vorgeschrieben werden soll, werden die Inhaber von Anlagen durch Artikel 22 Absatz 1 und alle anderen involvierten Stellen, Personen und Unternehmen durch die Absätze 2 bis 6 in die Verantwortung genommen. Das ist schlussendlich auch die Zielsetzung dieser Revision: das Halten der Qualität, aber auch die Stärkung der Eigenverantwortung durch die Betreiber bzw. die Inhaber.
Dass die Branche, welche heute auch ab und zu zitiert worden ist - übrigens leistet diese Branche ausgezeichnete Arbeit und hat zum hohen Standard das Wesentliche beigetragen -, an dieser Vereinfachung nicht nur Freude hat, verstehe ich nur zum Teil, muss doch ein Unternehmen in einem freiheitlichen Wettbewerb durch seine Dienstleistung und den erlangten Mehrwert oder in diesem Sinn durch die erlangte zusätzliche Sicherheit am Markt überzeugen. Was aber völlig unverständlich erscheint, ist der Brief der Zürcher Baudirektorin - meines Wissens freisinniger Abstammung -, welche selbst kleinste Deregulierungs- und Vereinfachungsschritte verhindern will.
Ich bitte Sie, bei Artikel 22 und dann auch bei Artikel 23 dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.