Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2006-03-06
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Mir geht es um die Artikel 86ff. Der Antrag ist insofern unvollständig, als auch die anderen Artikel mit einbezogen werden müssten. Worum geht es? Es geht darum, dass der Beschluss des Ständerates vorsieht, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bei einer Sendung nur den redaktionellen Inhalt überprüfen kann. Sie kann auch überprüfen, ob eine Sendung auch konzessionsrechtlich den Bestimmungen entspricht, und zwar auf Antrag, wenn eine Beschwerde vorliegt. Das Bakom kann nach dieser Regelung des Ständerates - das ist übrigens schon heute so - Werbung und Sponsoring von Amtes wegen überprüfen, aber nur, wenn Geld fliesst. Es gibt eine amtliche Überprüfung, aber es gibt keine inhaltliche Beurteilung, sondern es gibt nur eine Überprüfung, wenn Geld fliesst.
Die Kommission des Nationalrates will die UBI als Aufsichtsinstanz, sie will nämlich die beiden Gebiete Werbung und Sponsoring ebenfalls der UBI unterstellen. Das heisst also, die UBI könnte nicht auf Antrag, sondern von Amtes wegen, von sich aus, Werbung und Sponsoring überprüfen; aber nicht nur, wenn Geld geflossen ist - das ist der entscheidende Punkt -, sondern auch inhaltlich. Die UBI müsste also nicht nur eine Feststellung machen, einen Antrag stellen, sondern sie könnte verfügen und entsprechende Sanktionen aussprechen. Die UBI müsste gleichzeitig, weil das Bakom in dieser Frage entlastet würde und weil sie dann ja eine Aufsichts- statt einer Beschwerdeinstanz wäre, ein Sekretariat aufbauen. Die Kommission des Nationalrates führt damit durch die Hintertüre eine Programmaufsicht ein.
Ich kann Ihnen das an einem konkreten Beispiel erklären. Wenn in einem Beitrag von Radio oder Fernsehen eine Partei - ich nehme jetzt mal die SVP - bevorteilt wird oder wenn ein Unternehmen in einem besonders guten Licht dargestellt wird, aus der Sicht eines Betroffenen, weil es ein Porträt von ihm gibt, dann könnte in einem solchen Fall heute und auch gemäss der Regelung des Ständerates das Bakom gar nicht intervenieren, weil kein Geld geflossen ist. Gemäss der Regelung des Nationalrates würde genau das Gegenteil passieren: Die UBI - also die Aufsichtsbehörde - könnte beispielsweise prüfen, ob Schleichwerbung vorliegt, auch wenn kein Geld geflossen ist. Das heisst, sie könnte redaktionelle Inhalte überprüfen.
Hier haben wir so etwas wie einen Rubikon, wenn es um die redaktionelle Unabhängigkeit der Sendungen geht. Das ist ein wichtiges Argument. Wir dürfen nicht auf dem Umweg über die UBI eine Programmaufsicht einführen. Denn gerade das würde ein medienpolitisches Experiment bedeuten, das sehr gefährlich ist.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zu folgen.