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Föhn Peter · Nationalrat · 2006-03-06

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06

Wortprotokoll

Mit Artikel 69a wird eine Grundlage geschaffen, damit auch künftig von den grossen ausländischen Programmveranstaltern mit gewinnbringenden Schweizer Werbefenstern ein Beitrag an die Infrastrukturkosten der Schweizer Kabelnetzbetreiber verlangt werden kann. Es geht also einerseits um die ausländischen Programmanbieter, und andererseits geht es hier um unsere Schweizer Kabelnetzbetreiber.

Würde Artikel 69a im Gesetz fehlen, bestünde nämlich die Gefahr, dass diese ausländischen Programmveranstalter sich auf die gleichen Privilegien berufen würden, die für die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehprogramme gelten: Die Veranstalter könnten sich auf die Gratisverbreitung berufen, unter Geltendmachung von Artikel 61 Absatz 2, wonach die Programmverbreitung "zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen" erfolgen muss. Die grossen ausländischen Anbieter realisieren jährlich einen Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe, und es wäre für mich deshalb unverständlich, wenn diesen grossen Anbietern ein Schutz gewährt würde.

Ich bitte Sie: Schaffen wir Klarheit, schaffen wir Rechtssicherheit, und stimmen wir der Mehrheit zu - es tut mir Leid, Kollege Binder.

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