Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte es nochmals unterstreichen: Hier geht es lediglich darum, auch jene Steuersubjekte selbstverständlich zu erfassen, die den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Besteuerung im Ausland haben. Hier haben wir mit dieser Steuerpraxis die Richtlinien berücksichtigt, wie sie in der OECD und wie sie auch in der EU gehandhabt werden.
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, hier den höchsten Steuersatz von 11,5 Prozent zu nehmen. Welches waren die Gründe? Erstens einmal hat man sich nicht so sehr von der Standortrelevanz überzeugen lassen; das ist ja ein Aspekt, den wir immer berücksichtigen müssen. Ein zweiter Aspekt war, dass man der Argumentation entgegengekommen ist, die sagt: Ja gut, ein Grossteil der entsprechenden Einkommenssubjekte ist im oberen Bereich. Deshalb hat man im Sinne einer Vereinfachung so quasi den Maximalsatz gerechtfertigt.
Die Kommissionsminderheit, der auch ich als Sprechender angehöre, hat dagegen die Standortrelevanz, wie sie auch erwähnt worden ist, und auch den Aspekt des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stärker gewichtet, das da natürlich etwas geritzt wird.
Wie gesagt, ich bin da, um die Kommissionsmehrheit zu vertreten, und die empfiehlt Ihnen Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf - also 11,5 Prozent - und Ablehnung der Fassung der Minderheit respektive der Fassung des Ständerates.