Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-07
Wortprotokoll
Zum Prinzip möchte ich mich nicht mehr äussern. Ich glaube, das ist sowohl beim Eintreten wie auch zu Beginn der Beratung von Artikel 17b schon geschildert worden.
Vielleicht eine Präzisierung: Welches ist das Prinzip bei der Berechnung? Das Prinzip ist, dass wir bei den Aktien vom Verkehrswert ausgehen und dann den Erwerbspreis ins Verhältnis zum Verkehrswert setzen. Der Unterschied ist die geldwerte Leistung, die zu besteuern ist. Im Falle der Aktienbesteuerung ist es die Wertsteigerung, also das Delta, das zu besteuern ist: nur das Delta. Man muss Sorge tragen, dass man hier nicht den Gesamtbetrag berücksichtigt, sonst kommen wir in den Bereich der Kapitalgewinnbesteuerung, die ja bekanntlich vom Volk abgelehnt wurde. Sie darf nicht gewissermassen auf diesem Weg eingeführt werden. Ich ersuche Sie deshalb, den Anträgen des Bundesrates zu folgen.
Zum Antrag Walker Felix: Herr Walker möchte den Prozentsatz von 10 auf 6 Prozent senken. Damit verschärft er natürlich in gewissem Sinne dieses Gesetz. Das bedeutet nämlich, dass mehr Einnahmen zu erwarten sind - das ist aus Sicht des Fiskus die angenehme Seite - und damit eben auch die Erleichterungen entsprechend geringer ausfallen. Ich nehme an, dass Herr Walker seinen Antrag vor allem politisch begründet, weil er vermutlich denkt, dass man mit einer Verschärfung dieser Vorlage allenfalls jenen noch etwas auf den politischen Sprung helfen könnte, die bei Übertreibungen Mühe hätten. Anders kann ich mir den Antrag nicht erklären.
Der Bundesrat schlägt Ihnen 10 Prozent pro Sperrjahr vor, höchstens aber 50 Prozent, und er bleibt selbstverständlich bei seinem Antrag. Wenn Sie jedoch den Antrag Walker Felix unterstützen, bedeutet dies keine grundlegende Verschlechterung dieses Geschäftes, sondern einfach eine Verschärfung zugunsten des Fiskus.