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AB 62695

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit Fässler ab.

Wir sprechen hier von unechten Mitarbeiterbeteiligungen. Wegen dem im Mitarbeiterbeteiligungsplan eingeräumten Wahlrecht oder wegen den vereinbarten Bedingungen ist mit der Besteuerung sinnigerweise bis zum Zufluss des Bargelds oder zur Übertragung der Aktien zuzuwarten. Deshalb wird der Mitarbeitende vom Einschlag von 6 Prozent auf dem Verkehrswert der Aktie bei Beginn des Mitarbeiterbeteiligungsplans profitieren können. Bei einem Entscheid für den Erwerb von Aktien wird er die Differenz zwischen dem dannzumaligen Verkehrswert und dem allfälligen Erwerbspreis nach Artikel 17b Absatz 1 versteuern müssen.

Diese Lösung ist mit dem Grundsatz der Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen konsistent. Sie ist auch korrekt, wenn man bedenkt, dass die Mitarbeiteroptionen bei der Zuteilung einen Wert hatten, bei der Ausübung aber keinen mehr aufwiesen. Deshalb kann man hier auch nicht argumentieren, man müsste Steuerausfälle in Kauf nehmen. Im Gegenteil: Die Präzisierung "Zeitpunkt der Ausübung oder bei der Veräusserung der Option" soll nur sicherstellen, dass die Veräusserung eines Optionsrechtes steuerlich gleich behandelt wird wie die Ausübung. Für das Steuersubjekt handelt es sich dabei ja um denselben Sachverhalt, der deshalb auch gleich gehandhabt werden soll. Auch hier geht es eigentlich um nichts anderes als um die Weiterführung der heutigen Besteuerung, indem eine Freistellung von höchstens 50 Prozent statuiert wird. Mit einer engeren Begrenzung der Freistellung würde die Besteuerungspraxis zusätzlich verschärft. Dadurch würde sehr wahrscheinlich die Abgabe von Mitarbeiteroptionen generell unattraktiv, und wir würden uns damit ohne Not einen Standortnachteil einhandeln.

Die FDP-Fraktion bittet Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

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