Genner Ruth · Nationalrat · 2006-03-07
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt mit dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ein Gesetz für eine kleine Minderheit von Personen vor.
Die Grünen haben sich oft für eine Mitarbeitermitsprache ausgesprochen. Es ist selten, dass Mitarbeiter finanziell mit Aktien oder Optionen beteiligt werden, allerdings nicht in den Teppichetagen von profitablen Branchen. Da gibt es eine kleine Zahl von Männern, die überproportionale Entschädigungen erhalten. Für diese soll eine besondere Steuergesetzgebung gelten. Allzu viel wissen wir allerdings nicht über den betroffenen Personenkreis. Wir haben es deshalb vom Bundesrat wissen wollen und gefragt, wie viele Personen von diesem Gesetz betroffen sein würden. Die Antwort: Das wisse man im Moment nicht. Wir wollten ferner wissen, welche Schätzungen dem Bundesrat vorliegen und wie hohe Steuereinbussen wegen der vorliegenden Gesetzgebung hinzunehmen wären. Dass diese Fragen vor der Legiferierung gelöst sein müssen, das ist allen klar, die eine seriöse Parlamentsarbeit machen wollen. Allein der Bundesrat konnte dazu keine Angaben machen.
Deswegen unterstützt die grüne Fraktion den Rückweisungsantrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg. Dass statt Löhnen Aktien und Optionen abgegeben werden, bedeutet, dass den Sozialversicherungen entscheidende Beiträge verloren gehen. Es sind genau die Beiträge von denjenigen, von denen wir eigentlich erwarten, dass sie solidarisch sein müssten mit denen, die sich keinen grossen Batzen fürs Alter auf die Seite legen können. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Mechanik, dass alle proportional zu ihrem Lohn an die AHV zahlen, wird damit ungerechtfertigterweise ausgehebelt. Nicht nur sparen die Grossverdiener Steuern, wenn die neuen Regeln angewendet werden, sondern - und diese Tatsache ist ganz besonders stossend - die Grossverdiener bringen die Sozialversicherungen um dringend benötigte Beiträge. Das zeigt, wie ungerecht der Ansatz dieses Gesetzes ist. Deshalb schicken wir es an den Bundesrat zurück.
In unseren Augen geht es eigentlich nicht um einen Streit um den Standortfaktor und Standort Schweiz, wie das Herr Bührer als Kommissionssprecher gesagt hat, sondern es geht uns ganz besonders darum, dass eine gerechte Besteuerung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb des gleichen Betriebes, innerhalb der gleichen Unternehmung, erfolgt. Das bedeutet eben, dass wir dann bei den Steuergrundlagen sowohl für diejenigen, die einen Normallohn beziehen, wie auch für die anderen, die statt Lohnanteile Aktien oder Optionen beziehen, annähernd eine gerechte, gleiche Basis haben.
[PAGE 33]