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preparatory:AB 62720

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Als ich das erste Mal von diesem Geschäft hörte, dachte ich eigentlich, es ginge um etwas ganz anderes, da man immer von Mitarbeiterbeteiligungen spricht. Das wäre ja toll. Aber es geht um die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, damit das einfach klar ist. Es geht nicht um Mitarbeit in Unternehmen und um mehr Mitsprache der Angestellten.

Wir begrüssen hier eine Regelung. Wir begrüssen eine Regelung auf Gesetzesebene, wir begrüssen eine Regelung, die schweizweit gelten soll. Wir sind aber der Ansicht, dass diese Regelung, wenn man jetzt schon eine einführt, so gerecht wie irgendwie möglich sein soll. Deshalb haben wir mit dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ein anderes Konzept vorgeschlagen. Es geht hier, damit es - falls es sprachlich nicht ganz klar ist - wirklich allen klar ist, um Folgendes: Handelt es sich um Aktien, die keiner Sperrfrist unterliegen, sollen diese beim Erwerb, zum Zeitpunkt, in dem man sie bekommt, besteuert werden. Sind aber Sperrfristen vorgesehen, sollen sie erst nach Ablauf der Sperrfrist besteuert werden. Es gilt der einfache Grundsatz, dass man dann, wenn man Verfügungsgewalt über sein Einkommen hat, auch Steuern bezahlen soll. Das ist sicher das Gerechteste. Wenn es dann über die Frist hinaus Veränderungen der Aktienwerte gibt, ist es das Risiko jener, die einen Teil des Lohnes in Aktien erhalten. Aber es ist am fairsten, dann zu besteuern, wenn die freie Verfügungsgewalt da ist. Das ist ja in Absatz 3 für die Optionen entsprechend geregelt. Wir wollen auch hier diesen Systemwechsel. Es gibt dann kein Risiko bei der Besteuerung. Selbstverständlich hat jede, die so entlöhnt wird, ein Risiko beim Wert zu tragen. Aber das gehört halt dazu, wenn man nicht in Franken, sondern mit Aktien entlöhnt wird.

Wir finden, es ist jenes Konzept am fairsten, bei dem man sagt, dass besteuert werden soll, wenn die Verfügungsgewalt da ist. Dann gibt es auch keinen Grund, irgendeinen Rabatt, irgendeinen Diskont zu gewähren. Dann muss der Staat nicht sozusagen eine Risikoversicherung anbieten für jene "Armen", die eben leider den Lohn nicht in Franken und Rappen bekommen, sondern in Aktien. Das ist dann nicht mehr nötig. Deshalb gehört natürlich bei einer Änderung von Absatz 1 zwingend dazu, dass man Absatz 2 streicht.

Jetzt wird uns immer wieder gesagt, es gehe hier nicht nur um die ganz Reichen, sondern es gebe auch - vor allem [PAGE 40] auch in der chemischen Branche - Mitarbeitende, die nicht auf den höchsten Stufen stehen und die über Aktien entlöhnt werden. Wenn Sie aber das Konzept, das wir als das bessere anschauen, nicht wollen, dann sollten Sie wenigstens dem zweiten Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer - zu Absatz 2 - zustimmen, wonach man eine obere Grenze einführt, nämlich 50 000 Franken. Heute liegt der Median des monatlichen Einkommens etwa bei 5800 Franken netto. Wenn Sie da 50 000 Franken dazurechnen, ist das mehr als die Hälfte eines durchschnittlichen Jahreslohnes. Wenn da immer noch gesagt wird, man habe nur etwas gegen die Reichen und man treffe damit auch noch die Kleinverdiener, dann muss ich entgegen: Dem ist hier ein Riegel vorgeschoben.

Die Idee ist also: dann besteuern, wenn man den Lohn bekommt. Das gilt bei Löhnen in jeder Form. Deshalb scheint uns unser Konzept das richtige zu sein. Der Staat soll keine Risikoversicherung für jene sein, die den Lohn in etwas anderer Form erhalten; es soll nicht so sein, dass der Lohngeber den Mitarbeitern nach Gutdünken Steuerrabatte zuschanzen kann, indem er die Sperrfrist so oder so lange anlegt. Das ist nicht das, was wir wollen.

Herr Bundesrat Merz, ich kann mir nicht verkneifen, eine Bemerkung zu Ihrer Aussage zu machen, seit den Neunzigerjahren sei die Steuerschraube immer in die gleiche Richtung gedreht worden. Ich habe eine Liste aller Mehrbelastungen und Entlastungen seit etwa 1990 vor mir. Da finde ich folgende Einträge: Einführung der halbjährlichen Abrechnung für Steuerpflichtige mit Saldosteuer im Jahr 1996, das brachte Entlastungen von 250 Millionen Franken; Einführung des Mehrwertsteuergesetzes im Jahr 2001, minus 250 Millionen Franken; Einführung der direkten Bundessteuer im Jahr 1995, minus 375 Millionen Franken; Revision der Stempelabgaben im Jahr 1993, minus 400 Millionen Franken usw. Ich möchte Ihnen einfach ans Herz legen: Wenn Sie schon solche Aussagen machen, achten Sie darauf, dass sie korrekt sind.

Wir haben die Schraube häufig in die andere Richtung gedreht, immer mit dem Wissen oder in der Hoffnung, die Sie und Herr Bührer vorher wieder verbreitet haben, wenn wir Steuersenkungen machten, käme das Manna nachher in viel höherem Masse herein. Das war ja immer die einzige Begründung; es ist auch heute die einzige Begründung. Herr Bührer hat am Anfang gesagt, über die Jahrzehnte hinweg werde es dann auch zu Mehreinnahmen führen. Sein Wort in Gottes Ohr. Herr Bundesrat Merz hat auf kürzere Frist Mehreinnahmen angekündigt. Aber sprechen Sie bitte auch davon, dass wir auch Steuerentlastungen gemacht haben - fast jedes Jahr, jedenfalls seit ich im Rat bin!