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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-25

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-25

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge beobachtet die Entwicklung der Lage in Sri Lanka aufmerksam. Rückführungen von sri-lankischen Staatsangehörigen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt worden ist, finden praxisgemäss nach Colombo und nicht in die umkämpften Gebiete im Norden und Osten Sri Lankas statt. Über die aktuelle Lage in der Hauptstadt und im Süden des Landes orientiert sich das BFF laufend und gründlich.

Aufgrund der vorliegenden Informationen besteht für Rückkehrende aus der Schweiz trotz der im Vorfeld der bevorstehenden Parlamentswahlen angespannten Situation gegenwärtig kein generell erhöhtes Sicherheitsrisiko. Allfällige Wegweisungshindernisse werden im Rahmen der individuellen Gesuchsprüfung berücksichtigt. Der Bundesrat erachtet deshalb - wie die Regierungen anderer europäischer Länder auch - den Vollzug von Wegweisungen nach Sri Lanka als grundsätzlich zumutbar.

Zu Frage 2: Dem Aspekt der persönlichen Sicherheit kommt bei der Prüfung der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs zentrale Bedeutung zu. So haben die sri-lankischen Rückkehrenden die Möglichkeit, sich nach der Ankunft in Colombo in ein durch das sri-lankische Rote Kreuz geführtes und von der Schweiz finanziertes Rückkehrheim zu begeben. Zudem können sie sich im Bedarfsfall jederzeit an das UNHCR oder an die Schweizer Botschaft wenden, wo das BFF über einen eigenen Attaché verfügt.

Das BFF betrachtet es als seine ständige Aufgabe, die Rückkehrmodalitäten zu optimieren. Das Rückkehrhilfeprogramm Sri Lanka verfolgt dieses Ziel und bezweckt einen Ausbau des bestehenden und bewährten Rückkehrmonitorings.

Die Umsetzung des Rückkehrhilfeprogramms Sri Lanka ist auf den Spätherbst dieses Jahres vorgesehen. Die Betroffenen und die Öffentlichkeit werden über dessen Inhalt zum gegebenen Zeitpunkt informiert werden. Angesichts dieser Sachlage erachtet der Bundesrat die Aussetzung von Rückführungen nach Sri Lanka als nicht angezeigt.