Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-08
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel geht es wieder um etwas Wichtiges. Wenn wir von Anlegerschutz sprechen, dann dürfen wir nicht nur an jene Anleger denken, die ihre Anteile zurückgeben möchten, sondern wir müssen auch an jene Anteile denken, die in den Fonds verbleiben. Das ist ja sehr häufig die Mehrheit.
Probleme können entstehen, wenn man bei Immobilienfonds plötzlich sehr viele Rückgaben hat; dies wurde schon angetönt. Das hat man im Ausland, jetzt gerade in Deutschland, gesehen. Dann geht es auch darum, dass man gewisse Märkte schützt. Es ist nicht gut für eine Volkswirtschaft, wenn sehr viele Immobilien auf den Markt kommen und so eine Krise ausgelöst werden kann. Denn es ist in der Regel nicht nur ein Fonds, der verkaufen will, sondern es sind meistens alle zur gleichen Zeit. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es leider auch hie und da bei Wertschriftenfonds Situationen gibt, wo man die Titel nicht verkaufen kann. Ich erinnere an die Asienkrise von 1998, als gewisse ausländische Börsenplätze einfach den Laden dichtmachten, und man hatte keine Chance, seine Aktien zu verkaufen. Wenn Sie die Anleger ungleich behandeln, indem die einen noch ausbezahlt werden und die anderen mit ihren Anlagen noch ausharren müssen, weil sie nicht liquidieren können, dann schützen Sie die Anleger letztlich nicht. Wir haben auch neuere Anlagefondsarten, die nicht nur in kotierte Anlagen investieren, sondern auch in Private Equity, also in private Unternehmen. Wenn sie hier im dümmsten Moment liquidieren müssen, geraten auch solche Gesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten.
Es ist auch kein Automatismus. Wir geben dem Bundesrat die Kompetenz. Es ist nicht die Meinung, dass er gleich eine Frist von fünf Jahren anwendet. Er kann das portioniert machen: ein Jahr, verlängert um ein weiteres Jahr. Dadurch kann man grosse Störungen im Finanzmarkt vermeiden. Zwei Jahre sind für den Immobilienmarkt, aber auch für Private Equity etwas zu kurz, wenn es prekär wird. [PAGE 80]
Deshalb empfehle ich Ihnen, bei der Fassung der Mehrheit - fünf Jahre - zu bleiben.