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Leuthard Doris · Nationalrat · 2006-03-08

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie zusammen mit der Minderheit, den Bundesrat zu unterstützen.

Es geht um die Situation von Unternehmeraktionärinnen und Unternehmeraktionären, die eine Mindesteinlage leisten, und um die Frage, ob es dann trotzdem noch zu Nachschüssen kommen kann oder nicht. Der Bundesrat hat diese Nachschüsse in seinem Konzept verpflichtend festgelegt, wenn das Verhältnis zwischen den Einlagen und dem Gesamtvermögen der Sicav nicht mehr eingehalten ist, wenn also nicht mehr dasselbe Verhältnis wie am Anfang zwischen dem Beitrag der Unternehmeraktionärinnen bzw. Unternehmeraktionäre und dem Gesamtvermögen vorliegt. Nachschüsse sind unter dieser Voraussetzung gerechtfertigt, weil die Unternehmeraktionärin oder der Unternehmeraktionär von Beginn weg - bei der Gründung der Sicav - weiss, dass diese Mindesteinlage bzw. dieses Verhältnis immer gewährleistet sein muss.

Insofern sind wir auch der Ansicht, dass diese Nachschusspflicht ja nicht uferlos, nicht grenzenlos ist, sondern limitiert und dass die Voraussetzung gegeben ist, dass das Verhältnis zwischen den Einlagen und dem Gesamtvermögen immer eingehalten werden muss. Deshalb meinen wir, die Konzeption des Bundesrates ist die richtige, ist gerechtfertigt. Die Nachschusspflicht ist von Anfang an für alle, die sich an diesen Unternehmen beteiligen, transparent und somit auch im Risiko enthalten.

Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat und der Minderheit zuzustimmen.